Restaurierung von Magerwiesen in drei Phasen

Bestimmungen und Verpflichtungen

Diese Flächen werden zunächst ausgehagert, dann renaturiert und anschließend extensiv genutzt. Die Umsetzung der Maßnahme wird durch einen Experten begleitet.

  • Einhaltung der Grundbedingungen
  • Nutzung der gesamten Fläche, keine Düngung und kein Einsatz von Pestiziden; Wild- und Wühlmausschaden kann nach Anleitung von ANF und ASTA repariert werden.

Phase 1: Aushagerung während zwei Jahren

  • Keine mechanischen Arbeiten (Abschleppen, Mahd usw.) zwischen dem 1. April und dem 15. Mai
  • Kein Umbruch zur Renovierung, keine Nachsaat, keine Beweidung
  • Mindestens 3 Mahdgänge mit Entfernung des Mähgutes ab dem 15. Mai

Phase 2: Initiale Restaurierung während einem Jahr

  • Vorbereitung der Empfängerfläche: oberflächige Auflockerung des Bodens mittels zwei Durchgängen mit dem Flügelschargrubber und Zinkenrotor oder vergleichbaren Maschinen
  • Mahd der Spenderfläche: Ladung des frischen Mähgutes mit Hilfe eines selbstladenden Anhängers mit Dosierwalzen
  • Unmittelbarer Transport des Mähgutes zur Empfängerfläche
  • Abladen und gleichmäßige Verteilung der Ladung auf der Empfängerfläche

Phase 3: Extensive Mahd während zwei Jahren

  • Ein oder zwei Schnitte, die erste Mahd ab dem 15. Juni
  • Trocknung des Mähgutes auf der Fläche, Abtransport des Mähgutes
  • Kein Umbruch zur Grünlandsanierung, keine Neusaat, keine Nachsaat; Wildschäden sind gemäß der Vorgaben der Naturverwaltung zu beseitigen

Auf diese Maßnahme folgt obligatorisch ein Extensivierungsvertrag (Mähwiese oder Mähweide).

Beihilfebetrag

Restaurierung von Magerwiesen in drei Phasen        720 EUR/ha

Zum letzten Mal aktualisiert am