Bestimmungen und Verpflichtungen
Dieses Programm kann überall umgesetzt werden, unabhängig vom Vorkommen spezifischer Arten oder Lebensräume.
Neben der Restaurierung bzw. Wiederherstellung der Trockenmauern verpflichtet sich der betreffende Eigentümer bzw. Nutzer, die sich dort einstellende, spontane Vegetation zuzulassen und insbesondere auf den Einsatz von Bioziden zu verzichten.
Beihilfebetrag
850 EUR/m³ wiedererrichteter Trockenmauer