Programm zur Restaurierung und zum Wiederaufbau von Trockenmauern

Bestimmungen und Verpflichtungen

Dieses Programm kann überall umgesetzt werden, unabhängig vom Vorkommen spezifischer Arten oder Lebensräume.

Neben der Restaurierung bzw. Wiederherstellung der Trockenmauern verpflichtet sich der betreffende Ei­gentümer bzw. Nutzer, die sich dort einstellende, spontane Vegetation zuzulassen und insbesondere auf den Einsatz von Bioziden zu verzichten.

Beihilfebetrag

850 EUR/m³ wiedererrichteter Trockenmauer

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