Bestimmungen und Verpflichtungen
Extensive Nutzung von Parzellen-Randbereichen (oder ganzen Parzellen), die über die Vertragsdauer am gleichen Standort oder auf jährlich wechselnden Flächen umgesetzt werden darf.
Prioritäres Schutzziel: Ackerwildkräuter
- Einhaltung der Grundbedingungen.
- Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
- Mechanische Unkrautbekämpfung und Untersaat sind verboten. Dies betrifft nicht die mechanische Bekämpfung von Arten, die von den Bestimmungen der cross compliance betroffen sind.
- Das Programm gilt auf Randstreifen von 3 bis 20 m Breite. Es kann auf ganzen Parzellen angewendet werden, wenn stark bedrohte oder vom Aussterben bedrohte Arten von Ackerwildkräutern auf den betroffenen Parzellen vorkommen oder falls ein Aktionsplan für entsprechende Arten dies vorschlägt.
- Der gezielte Eintrag von Zielarten der Ackerbegleitflora, begleitet von Experten, ist möglich. Der einheimische Ursprung der Samen ist dabei sicherzustellen.
Variante 1
Der Randstreifen bleibt über die Dauer des Vertrages an Ort und Stelle.
Variante 2
Nach dem ersten Vertragsjahr kann die Maßnahme im Rahmen der Fruchtfolge auf anderen Flächen umgesetzt werden, unter der Bedingung, dass in jedem Jahr mindestens die im Vertrag festgelegte Anzahl und Flächengröße an Ackerrandstreifen angelegt wird. Die FLIK-Nummern der Parzellen, auf denen die Maßnahme im Folgejahr umgesetzt wird, sind am Ende des Kulturjahres auf dem jährlichen Bestätigungsbrief anzugeben.
Beihilfebetrag
Ackerrandstreifen Variante 1: 870 EUR/ha
Variante 2: 750 EUR/ha
Option: geringe Saatdichte: + 50 EUR/ha