Bestimmungen und Verpflichtungen
Extensive Nutzung auf ganzen Parzellen, unter wissenschaftlicher Begleitung. Bedrohte Ackerwildkräuter müssen bereits vorhanden sein oder können, bei garantiert einheimischer Herkunft, eingebracht werden.
Prioritäres Schutzziel: Ackerwildkräuter
- Einhaltung der Grundbedingungen.
- Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
- Mechanische Unkrautbekämpfung und Untersaat sind verboten. Dies betrifft nicht die mechanische Bekämpfung von Arten, die von den Bestimmungen der cross compliance betroffen sind.
- Das Programm wird auf ganzen Parzellen mit einer Minimalgröße von 20 Ar umgesetzt und steht im Zusammenhang mit einem Aktionsplan „Ackerwildkräuter“.
- Vorbedingung ist das Vorhandensein von Bedingungen, die dem Vorkommen von Ackerwildkräutern förderlich sind so wie etwa oberflächige, sandige oder steinige Böden mit relativ geringem Nährstoffgehalt.
- Das Programm wird wissenschaftlich begleitet.
- Das Sammeln von Samen, um sie in andere Flächen zu überführen ist möglich.
- Bei Abwesenheit bedrohter Ackerwildkräuter können, begleitet von Experten, Samen mit garantiert einheimischer Herkunft in die Fläche eingebracht werden.
Je nach Schutzziel können die folgenden optionalen Bedingungen festgehalten werden:
- Abweichend von den allgemeinen Bedingungen: Möglichkeit und Art der Düngung.
- Geringe Saatdichte.
- Stoppelfeld bis zum 15. September, soweit dies nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen in Wasserschutzgebieten steht.
Beihilfebetrag
Ackerwildkräuter-Schutzäcker 770 EUR/ha