Ackerwildkräuter-Schutzäcker

Bestimmungen und Verpflichtungen

Extensive Nutzung auf ganzen Parzellen, unter wissenschaftlicher Begleitung. Bedrohte Ackerwildkräuter müssen bereits vorhanden sein oder können, bei garantiert einheimischer Herkunft, eingebracht werden.

Prioritäres Schutzziel: Ackerwildkräuter

  • Einhaltung der Grundbedingungen.
  • Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Mechanische Unkrautbekämpfung und Untersaat sind verboten. Dies betrifft nicht die mechanische Bekämpfung von Arten, die von den Bestimmungen der cross compliance betroffen sind.
  • Das Programm wird auf ganzen Parzellen mit einer Minimalgröße von 20 Ar umgesetzt und steht im Zusammenhang mit einem Aktionsplan „Ackerwildkräuter“.
  • Vorbedingung ist das Vorhandensein von Bedingungen, die dem Vorkommen von Ackerwildkräutern förderlich sind so wie etwa oberflächige, sandige oder steinige Böden mit relativ geringem Nährstoffgehalt.
  • Das Programm wird wissenschaftlich begleitet.
  • Das Sammeln von Samen, um sie in andere Flächen zu überführen ist möglich.
  • Bei Abwesenheit bedrohter Ackerwildkräuter können, begleitet von Experten, Samen mit garantiert einheimischer Herkunft in die Fläche eingebracht werden.

Je nach Schutzziel können die folgenden optionalen Bedingungen festgehalten werden:

  • Abweichend von den allgemeinen Bedingungen: Möglichkeit und Art der Düngung.
  • Geringe Saatdichte.
  • Stoppelfeld bis zum 15. September, soweit dies nicht im Widerspruch zu den Schutzzielen in Wasserschutzgebieten steht.  

Beihilfebetrag

Ackerwildkräuter-Schutzäcker            770 EUR/ha

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