Blühstreifen / Buntbrachen

Bestimmungen und Verpflichtungen

Einsaat einer festgelegten Blühmischung aus Wild- und Kulturpflanzen auf Parzellen-Randbereichen (oder ganzen Parzellen).

Prioritäres Schutzziel: Rebhuhn und sonstige, an den Lebensraum Acker gebundene Tierarten.

  • Einhaltung der Grundbedingungen.
  • Keine Düngung und kein Einsatz von Pflanzenschutzmitteln
  • Das Programm gilt auf Streifen von 3 bis 20 m Breite. Das Programm kann im Rahmen eines Aktionsplanes für entsprechende Arten oder Lebensräume auf ganzen Parzellen angewendet werden.
  • Mechanische Unkrautbekämpfung ist verboten. Dies betrifft nicht die mechanische Bekämpfung von Arten, die von den Bestimmungen der Cross Compliance betroffen sind.
  • Das Befahren der Streifen mit landwirtschaftlichen Maschinen ist verboten, außer für den vorgesehenen Unterhalt.

Die Saatmischung ist abhängig vom Schutzziel und wird von der Naturverwaltung festgelegt. Die Art der Saatmischung und der Variante ist zwischen Bewirtschafter und Berater abzustimmen und auf dem Vertrag zu vermerken. Die Berater helfen bei der Beschaffung der Saatmischung.

Variante 1

Der Streifen wird im ersten Jahr umgebrochen und mit einer definierten Saatmischung eingesät. Bei Bedarf kann die Saat einmal pro Vertragsperiode erneuert werden.

Variante 2

Der Streifen wird im ersten Jahr umgebrochen und eingesät. In Nachfolgejahren wird der Streifen jeweils im April zu 50% erneuert.

Beihilfebetrag

1 150 EUR/ha

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