Programm zur Erhaltung und Wiederherstellung bestimmter, bedrohter Lebensräume

Diese Programme der Biodiversitätsverordnung betreffen bestimmte, stark bedrohte Lebensräume, die keiner normalen landwirtschaftlichen Nutzung unterliegen. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende Pflanzengesellschaften, die einer Nutzung bzw. Pflege bedürfen:

Kalk-Magerrasen (6210, 5130),

Borstgrasrasen (6230) und Calluna-Heiden (4030),

Röhrichte (BK06) und Großseggenriede (BK04),

Pfeifengraswiesen (6410),

Moore und Quellsümpfe/Nassbrachen (7140, BK11)

Bestimmungen und Verpflichtungen

Wanderbeweidung mit Schafen und/oder Ziegen

  • Einhaltung der Grundbedingungen
  • Keine Düngung und kein Einsatz von Pestiziden
  • Mechanische Arbeiten, Wiesenumbruch, Neusaat und Nachsaat sind verboten.
  • 1-2 malige Beweidung mit einer Herde von Schafen oder Ziegen in Hütehaltung.
  • Der Beweidungsdruck ist im Rahmen eines Beweidungsplanes festzulegen, der vom zuständigen Minister genehmigt wird. Alternativ ist ein Minimum von 2/3 der aufwachsenden Biomasse abzuweiden.
  • Keine Zufütterung
  • Obligatorische Koppelung der Weidetiere während der Nacht außerhalb der Vertragsfläche.

Die Prämienzahlungen richten sich nach der Zahl der Weidegänge und den naturschutzfachlichen Anforderungen des Standorts.

 

Mahd und Austrag des Mähguts

Diese Maßnahme sieht einen oder mehrfache Schnitte der oben genannten, bedrohten Lebensräume innerhalb von 55 Jahren vor. Die Anzahl der Schnitte richtet sich nach den zu schützenden Arten.  Dabei sind die folgenden Bedingungen einzuhalten:

  • Einhaltung der Grundbedingungen
  • Keine Düngung und kein Einsatz von Pestiziden
  • Mahd der Fläche mit Entfernen des Mähgutes
  • Nachsaat, Walzen, Abschleppen, Umbruch zu Renovierung, Ausbringen von Dünger oder Pestiziden, Änderungen des Wasserhaushaltes und mechanische Arbeiten außer der Mahd sind verboten.
  • Das Mähgut ist außerhalb der von der Verordnung visierten Flächen abzulagern.
  • Obligatorische Nutzung des Mähgutes als Viehfutter, als Einstreu, zur Kompostierung oder zur Biogasgewinnung.

Die Frequenz und der Zeitpunkt der Mahd werden gemäß den Bedürfnissen der zu schützenden Arten festgelegt.

Beihilfebetrag

Wanderbeweidung mit Schafen und/oder Ziegen

  • Pionierstandort bzw. ein Beweidungsdurchgang                                225 EUR/ha
  • Halbtrockenrasen, Heiden, Sümpfen und Nassbrachen                     400 EUR/ha

bzw. zwei Beweidungsdurchgänge

  • Herde besteht mindestens zu 15% aus Ziegen                                   +75 EUR/ha

bzw. aus einer Schafrasse, mit einer Vorliebe für den Verbiss verholzter Pflanzen

  • Vorkommen von bestimmten Biotoptypen des Biotopkatasters auf den betroffenen Flächen

Biotop mit A-Qualität:                                                                      +100 EUR/ha Biotopfläche

Biotop mit B-Qualität:                                                                         +50 EUR/ha Biotopfläche

 

Mahd und Austrag des Mähguts

  • 530 EUR/ha und Mahdgang
  • Mindestens 50% der Flächen sind von Hand zu mähen                   +280 EUR/ha und Mah
  • Gesamte Fläche wird von Hand gemäht                                             +550 EUR/ha und Mahd

Zum letzten Mal aktualisiert am