Landwirtschaft, Baumschulen, Gartenbau, Obstbau

Ziel der Beihilfe

Förderung der Pflege der Landschaft, des natürlichen Lebensraums und einer umweltfreundlichen Landwirtschaft

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3% Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Landwirte, die eine Teilnahmeerklärung eingereicht haben und die ihre Teilnahme und die somit eingegangenen Verpflichtungen jährlich im Flächenantrag bestätigen

Förderfähige Maßnahmen

Prämienfähig sind alle landwirtschaftlich in Luxemburg genutzten Flächen, einschließlich Weinbauflächen, Baumschulflächen, Obstbauflächen, Feldgemüseflächen sowie Hutungsflächen, mit Ausnahme des Ackerlands ohne Kultur, des Dauergrünlandes, welches nicht landwirtschaftlich genutzt wird und des Öd-, Brach- und Waldlandes.

Fördervoraussetzungen

Prämienberechtigt sind die hauptberuflichen und nebenberuflichen Betriebsinhaber:

  • die über eine Mindestfläche in Luxemburg verfügen von:
    • 3 ha landwirtschaftlich genutzter Fläche oder
    • 0,1 ha weinbaulich genutzter Fläche oder
    • 0,5 ha Baumschulen oder
    • 0,3 ha Obstbauflächen oder,
    • 0,25 ha Freilandgemüseflächen;
  • die auf ihrer gesamten Betriebsfläche die Cross Compliance Verpflichtungen einhalten;
  • die zusätzliche Mindestanforderungen für den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln für alle Agrarumwelt- und Klimaprogramme einhalten
  • die sich verpflichten, auf ihrer gesamten Betriebsfläche die spezifischen Bedingungen zum Erhalt der Landschaftspflegeprämie während mindestens 5 aufeinanderfolgenden Jahren einzuhalten und, im Bezug auf die Bedingungen, die an die Fläche gebunden sind, diese auf der prämienfähigen Fläche einzuhalten. 

Mischbetriebe, zum Beispiel mit Landwirtschaft und Weinbau, Landwirtschaft und Gartenbau, Obstbau und Gemüsebau, Baumschulen und Obstbau, usw., müssen demnach in allen Betriebszweigen die jeweiligen spezifischen Bedingungen einhalten.

Art und Höhe der Förderung

Beihilfebetrag

Prämie für landwirtschaftliche Flächen

Der hauptberufliche sowie nebenberufliche Landwirt erhält:

  • für die ersten 90 ha Betriebsfläche wenn „EFA LPP – Fläche“ des Betriebes ≥ 5% und < 10% :
    • Dauergrünland 120 €/ha.Jahr
    • Ackerland 60 €/ha.Jahr
  • ab 90 ha Betriebsfläche:
    • Dauergrünland: 95 €/ha.Jahr
    • Ackerland: 50 €/ha.Jahr
  • für die ersten 90 ha Betriebsfläche wenn „EFA LPP – Fläche“ des Betriebes ≥ 10% :
    • Dauergrünland 160 €/ha.Jahr
    • Ackerland 60 €/ha.Jahr
  • ab 90 ha Betriebsfläche:
    • Dauergrünland: 130 €/ha.Jahr
    • Ackerland: 50 €/ha.Jahr

Dauergrünland wird vorrangig berücksichtigt und ausbezahlt.

Prämie für Baumschulen

Der hauptberufliche sowie nebenberufliche Baumschulenbetreiber erhält für Baumschulen: 397 €/ha.Jahr.

Prämien für Gartenbau

Der hauptberufliche sowie nebenberufliche Gärtner erhält für Gemüseanbaufläche: 794 €/ha.Jahr.

Prämien für Obstbau

Der hauptberufliche sowie nebenberufliche Gärtner erhält für Obstbaufläche: 397 €/ha.Jahr

Antragstellung

Auszahlung der Beihilfe

Die Ausbezahlung erfolgt am Anfang des folgenden Jahres.

Antragsformular

  • Formular L: für die Teilnahmeerklärung
  • Flächenantrag: für die jährliche Auszahlung

Einsendeschluss

  • Formular L: bis zum 1. August vor dem Beginn des ersten Kulturjahres der Teilnahme am Landschaftspflegeprogramm
  • Flächenantrag: 22. April 2022

 

 

Es sei außerdem darauf hingewiesen, dass eine allgemeine Bedingung des Landschaftspflegeprogramms vorschreibt, dass der Landwirt, beziehungsweise Baumschulbetreiber oder Gärtner mindestens 4 Stunden praktische sowie 6 Stunden theoretische Fortbildung im Bereich Umweltschutz innerhalb der ersten 3 Jahren ab der Verpflichtung absolvieren muss.

Hier finden Sie die jeweils aktuellen, im Rahmen der Landschaftsprämie anerkannten Fortbildungsangebote.

Zum letzten Mal aktualisiert am