Erhalt von Dauergrünland
Im Rahmen der Greeningprämie ist der Umbruch von Dauergrünland genehmigungspflichtig.
Im Landschaftspflegeprogramm ist der Umbruch von Dauergrünland verboten, außer es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor. Eine entsprechende Genehmigung kann in folgenden Fällen erteilt werden:
- Eine einjährige Erneuerung von Dauergrünland (Antrag Du-a):
- Die Erneuerung ist begrenzt auf:
- 6 ha der Dauergrünlandfläche des Betriebs, wenn diese kleiner ist als 60 ha,
- 10% der Dauergrünlandfläche des Betriebes, wenn diese größer ist als 60 ha.
- Die Erneuerung ist begrenzt auf:
- Eine dauerhafte Umwandlung in Ackerland mit gleichzeitiger Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland (Antrag: Du-b):
- In diesem Fall müssen mindestens 95% der umgepflügten Fläche auf einer Ackerfläche mittels entsprechender Grünlandmischung neu angelegt werden.
- Eine dauerhafte Umwandlung in Ackerland ohne gleichzeitige Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland ist in folgenden Fällen möglich (Antrag Du-c):
- Im Falle einer Umstellung der Betriebsausrichtung;
- wenn die Betriebsausrichtung sich nicht für die Bewirtschaftung von Dauergrünland eignet;
- bei einer amtlich anerkannten Flurbereinigung.
Erhalt von umweltsensiblem Dauergrünland
Umweltsensibles Dauergrünland darf nicht umgewandelt oder gepflügt werden. Dies schließt eine Erneuerung durch Umbruch und Neueinsaat mit ein.
Laut Greening gelten als umweltsensibles Dauergrünland (G1 Zone):
- Grünlandbiotope, welche in Anwendung von Artikel 17 des abgeänderten Naturschutzgesetzes vom 19. Januar 2004 kartiert wurden;
- Dauergrünland in Überschwemmungszonen HQ100, welche in Anwendung von Artikel 38 des abgeänderten Wasserschutzgesetzes vom 19. Dezember 2008 kartiert wurden.
Außerdem werden alle Dauergrünlandflächen, welche sich in einem der folgenden Schutzgebiete befinden, im Landschaftspflegeprogramm als umweltsensibles Dauergrünland eingestuft (G2 Zone):
- Natura 2000 Gebiete;
- Naturschutzgebiete;
- Grünlandkartierung.
Elektronischer Antrag zur Erneuerung oder zum Umbruch von Dauergrünland
Anträge zur Erneuerung oder zum Umbruch von Dauergrünland können über MyGuichet.lu eingereicht werden können.
Hier geht es zum entsprechenden Vorgang auf MyGuichet „SER: Antrag zum Umbruch von Dauergrünland“.
Vorteil der elektronischen Meldung ist die Möglichkeit, die beantragte Fläche auf einer Karte mit aktuellstem Orthophoto auswählen oder einzeichnen zu können, was zu einer eindeutigen Beantragung führt, sowie eine zügigere Übermittlung an die hierfür zuständige Abteilung (SER - Division des paiements directs).
Die bestehenden Papierformulare zur Beantragung einer Erneuerung oder eines Umbruchs von Dauergrünland bleiben auch weiterhin verfügbar.