Die Politik für die nachhaltige Entwicklung der ländlichen Räume für die Periode 2014-2020 wird in der Verordnung (EG) Nr. 1305/2013 des Europäischen Rates beschrieben. Nach den angewandten Prinzipien von Dezentralisierung, Regionalisierung und Einwohnerdichte gelten nunmehr 76 der insgesamt 102 Gemeinden Luxemburgs als „Gemeinden im ländlichen Raum“. Dies entspricht einem Flächenanteil von 82% des luxemburgischen Territoriums mit einem Einwohneranteil von etwa 38% der nationalen Bevölkerung.
Somit können die sechs nachfolgenden Fördermaβnahmen die im Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung der ländlichen Räume unter Titel III auf den Gebieten der meisten Gemeinden Luxemburgs angewendet werden.