Ziel der Beihilfe
Diese Maßnahme fördert den Unternehmergeist durch Gründen oder Entwickeln von kleinen und mittleren Unternehmen in der Region.
Das Unternehmensangebot soll verbessert und das Wirtschaftsgefüge im ländlichen Raum gestärkt werden.
Diese Maβnahme wendet sich an Dienstleister in den Bereichen Beratung und Weiterbildung im Hinblick auf professionelle Betreuung für lokale Betriebe vor Ort.
Mittelherkunft
Nationales Budget.
Zuwendungsempfänger
Die Förderung im Rahmen dieser Maßnahme richtet sich an Dienstleistungs-Anbieter:
- Privatpersonen und juristische Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden und interkommunale Syndikate, Naturparke) sowie des Privatrechts (Syndikate und Vereinigungen).
Förderfähige Maßnahmen
- Unterstützung von Unternehmensgründungen und -verbesserungen
- Aufbau bzw. Verbesserung des Weiterbildungsangebotes für lokale Unternehmer in der Region
- Organisation von Tauschbörsen, thematischen Fachmessen in der Region sowie von Studienreisen und Austauschprogrammen
Im Rahmen eines definierten Projektes zur beruflichen Weiterbildung, zur Unternehmensberatung bzw. zur fachlichen Begleitung sind alle nachzuweisenden Dienstleistungs-, und Materialkosten sowie die Kosten zur Verfügbarkeit von Infrastrukturen förderfähig.
Fördervoraussetzungen
Die Dienstleistungs-Anbieter müssen den Nachweis einer entsprechenden fachlichen und professionellen Qualifikation sowie die Bereitstellung der erforderten Infrastruktur, den didaktischen Einrichtungen und des entsprechend geschulten Personals dokumentieren.
Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden.
Weiterbildungskurse, die zu den normalen Programmen des Sekundar- bzw. des Hochschulstudiums gehören, können nicht unter dieser Maßnahme gefördert werden.
Die Dienstleistungs-Anbieter müssen einen entsprechenden Hochschulabschluss sowie eine berufliche Praxis von mindestens 2 Jahren dokumentieren können.
Art und Höhe der Förderung
Die Unterstützung für Dienstleistungen in den Bereichen der Beratung und Begleitung beträgt 40% der Investitionen, wobei eine einzelne Dienstleistung die maximale Investitionssumme von 1.500 € nicht überschreiten darf.
Die finanzielle Unterstützung darf während einer Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren den Betrag von 200.000 € an Beihilfen pro Projektträger nicht überschreiten.
Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges Investitionsvolumen für den Förderzeitraum 2014-2020 festgelegt.