Bewahren und Aufwerten des Kultur- und Naturerbes (M6)

Fördermaßnahme 6

Ziel der Beihilfe

Die Unterstützung dieser Maßnahme bezieht sich nicht nur auf öffentliche Gestaltungs-, Aufwertungs- und Wiederherstellungs-Projekte innerhalb der Ortschaften oder Siedlungsgebiete.

Auch die Ortsränder sowie die Verzahnungsbereiche zwischen Siedlung und freier Landschaft mit ihren typischen Kultur- und Naturelementen werden miteinbezogen.

Die förderfähigen Projekte müssen die spezifische Identität und natürliche Vielfalt des ländlichen Raumes erhalten und im Einklang mit dem dörflichen Gefüge stehen.

Mittelherkunft

Nationales Budget.

Zuwendungsempfänger

  • Privatpersonen und juristische Personen desöffentlichen Rechts (Gemeinden und interkommunale Syndikate, Naturparke) sowie des Privatrechts (Syndikate und Vereinigungen)
  • Landwirte sind bei dieser Maβnahme ausgeschlossen

Förderfähige Maßnahmen

  • die Begrünung von öffentlichen Freiräumen mit einheimischen Arten und standortgerechten Vegetationsformen
  • der Erhalt und die Aufwertung von innerörtlichen Naturräumen, Kulturlandschaften und Sekundarstrukturen des Dorfgefüges wie Trockenmauern, Hohlwege, Mühlenkanäle und Dämme, Weiher und Teiche
  • die Aufwertung von Naturelementen und Grünstrukturen wie: Gehölze, Obstgärten, Hecken, Magerrasen, Flieβ- und Stillgewäser als Üergangsbereiche zwischen Siedlung und Landschaft
  • die Aufwertung und Wiederherstellung von öfentlichen Freirämen, Grünzügen und Begegnungspunkten wie: Dorfpläze, Parkanlagen, Straβenräme, Vorhöe und Randbereiche, innerötliche Rad- und Fußeg-Verbindungen, Spiel- und Sportpläze, Freizeit- und Erholungs-Einrichtungen
  • der Schutz und die Aufwertung von bestehender ortstypischer Bausubstanz, von Denkmäern und lokalem Kulturerbe

Fördervoraussetzungen

Förderfähig sind Investitionen in entsprechende Infrastrukturen und Einrichtungen, die sich in bestehende, umgenutzte Bausubstanz integrieren und sich in die umgebende Dorftypologie einfügen.

Lediglich neue benötigte und dem Hauptvolumen angepasste Nebenbauten können ebenfalls gefördert werden.

Art und Höhe der Förderung

Die Unterstützung für Investitionen unter dieser Maßnahme beträgt 40%.

Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges Investitionsvolumen für den Förderzeitraum 2014-2020 festgelegt.

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