Ziel der Beihilfe
Diese Maßnahme unterstützt Projekte, die zur Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft hin zu nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten beitragen, dies sowohl in den Betrieben der Land- und Forstwirtschaft oder des Wein- und Gartenbaus, wie in den Bereichen des lokalen Handwerks und Kunstgewerbes.
Dazu gehören Schaffen und Entwickeln von pädagogischen Empfangseinrichtungen, Info- und Dokumentationsräumen sowie Freizeitinfrastrukturen vor Ort
- in den Bauernbetrieben, die sogenannten „Schul-Bauernhöfe“;
- in den lokalen kleinen Handwerksbetrieben („micro-entreprises“).
Mittelherkunft
Nationales Budget.
Zuwendungsempfänger
- Privatpersonen als Inhaber bzw. Teilhaber eines land-/forstwirtschaftlichen bzw. wein-/gartenbaulichen Betriebes, Mitglieder eines landwirtschaftlichen Haushalts (membres d'un ménage agricole) oder eines lokalen Handwerksbetriebes bzw. Kunstgewerbes, welche unter die Bezeichnung von Kleinstunternehmen (micro-entreprises) fallen.
- Vereinigungen aus den Bereichen Land- und Forstwirtschaft sowie Wein- und Gartenbau oder aus dem lokalen Handwerk und Kunstgewerbes.
Förderfähige Maßnahmen
Voraussetzung der Förderfähigkeit für die Kleinstunternehmen des lokalen Handwerks und Kunstgewerbes ist, dass mindestens 50% der Produktion, der Veredlung bzw. des Vertriebs aus lokaler/regionaler Herkunft stammen müssen.
Zudem müssen die entsprechenden Kleinstunternehmen des lokalen Handwerks und Kunstgewerbes ihren Firmensitz in einer der Gemeinden im ländlichen Raum haben.
Für die geschaffenen Infrastrukturen von Empfangs- und Freizeiteinrichtungen gelten folgende maximale Obergrenzen:
- max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungsform: pädagogische Empfangs- und Freizeiteinrichtungen
- max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutzfläche
- max. 40% der Fläche der Hauptnutzung für Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik- und Abstellraum)
- max. 6.000 € förderfähiger Invest für entsprechende Kücheneinrichtung
Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, laufende Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten für die Gestaltung in der Umgebung geschaffener Infrastrukturen, wie Parking- und Terrassenflächen fallen nicht unter das Förderregime.
Fördervoraussetzungen
Bei gewinnbringenden Projekten muss die wirtschaftliche Tragfähigkeit nachgewiesen werden.
Förderfähig sind nur die Investitionen, die als Umnutzungsprojekte in bestehende Bausubstanz integriert werden und damit in das umgebende Dorfgefüge eingebunden bleiben. Lediglich neue und angepasste Nebenbauten an das Hauptvolumen sind ebenfalls förderfähig.
Auch Infrastrukturen und Einrichtungen, die im Rahmen eines landwirtschaftlichen Aussiedlungs-Projektes geschaffen werden, sind unter dieserMaßnahme förderfähig.
Dagegen fallen Infrastrukturen zur Beherbergung von Gästen sowie für Pferde- und Reitsportaktivitäten nicht unter die Förderung dieser Maßnahme.
Art und Höhe der Förderung
Die Unterstützung für Projekte unter dieser Maßnahme beträgt 40% .
Im Falle von gewinnbringenden Projekten darf die finanzielle Unterstützung den Betrag von 200.000 € an Beihilfen pro Projektträger während einer Zeitspanne von 3 Haushaltsjahren nicht überschreiten (Règle de minimis).