Ziel der Beihilfe
Mit dieser Maßnahme soll nicht nur die wirtschaftliche Grundversorgung sondern auch das soziokulturelle Serviceangebot im ländlichen Raum gefördert werden.
Dabei können zum einen öffentliche Auffang-, Empfangs- und Begegnungs-Infrastrukturen in den Landgemeinden und Dörfern geschaffen oder verbessert werden.
Zum anderen werden auch öffentliche Dienstleistungen in den Bereichen Mobilität, Vereinsleben, Weiterbildung, Kultur, Freizeit und Erholung für die lokale Bevölkerung angeboten.
Mittelherkunft
Nationales Budget.
Zuwendungsempfänger
- Gemeinden und interkommunale Syndikate
- Naturparke
- andere öffentliche Projektträger
Förderfähige Maßnahmen
- ortsnahe öffentliche Auffang- und Versorgungseinrichtungen für Kinder wie Kindertagesstätten
- lokale und multifunktionale Begegnungs- und Versammlungsräume für das Gemeinschafts- und Vereinsleben sowie für Kultur- und Freizeitaktivitäten
- lokale Kompetenzzentren im ländlichen Raum zur fachlichen Weiterbildung bzw. für Initiativen in den Bereichen Kultur, Kunsthandwerk, Freizeit und Erholung
- Studien zur dezentralen und angepassten Mobilität in der Region wie: Verbesserung des Angebotes an Öffentlichem Personen-Nahverkehr, Mitfahrzentrale, Ruf-/Bummelbus
Fördervoraussetzungen
Die förderfähigen Projekte müssen
- entweder aus der kommunalen Entwicklungsplanung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen, besonders bei Gemeinden als Projektträger;
- oder aber mit der aktiven Beteiligung der lokalen, privaten und öffentlichen Akteure aus der Zivilgesellschaft umgesetzt werden.
Förderfähig sind Investitionen, dessen Infrastrukturen und Einrichtungen sich in die bestehende, umgenutzte Bausubstanz integrieren und sich in die umgebende Dorftypologie einfügen. Lediglich neue benötigte und dem Hauptvolumen angepasste Nebenbauten können ebenfalls gefördert werden.
Um die spezifische Identität des ländlichen Raumes und die Typologie des Dorfgefüges zu bewahren, müssen die geschaffenen Empfangs-, Kultur- und Freizeitinfrastrukturen die lokalen Eigenarten und Charakteristika durch eine angepasste sowie standortgerechte Auswahl, Herkunft und Gestaltung der Materialien respektieren und wiederspiegeln.
Außerdem sollen die geförderten Infrastrukturen als öffentliche und gemeinschaftliche Einrichtung sowohl der Landbevölkerung wie den Gästen vor Ort zugutekommen. Damit tragen sie zu einer Bereicherung des wirtschaftlichen wie soziokulturellen Umfeldes im lokalen Bildungs-, Kultur-, Freizeit- und Erholungsangebot bei.
Art und Höhe der Förderung
Die Unterstützung für Investitionen unter dieser Maßnahme beträgt 40%.
Für Gemeinden als Projektträger ist, je nach Größe und Einwohnerzahl, ein maximales förderfähiges Investitionsvolumen für den Förderzeitraum 2014-2020 festgelegt.
Für dei geschaffenen lokalen Infrastrukturen von Tourismus-, Freizeit- und Erholungseinrichtungen gelten folgende maximale Obergrenzen:
- max. 120 qm Fläche für die Hauptnutzungsform
- max. 2.000 € förderfähiger Invest pro qm Nutzfläche
- max. 40 % der Fläche der Hauptnutzung für Nebenräume (Eingang, Küche, Sanitär, Technik- und Abstellraum)
- max. 6000 € förderfähiger Invest für entsprechende Kücheneinrichtung
Die Kosten für Grund- und Gebäudeerwerb, laufende Personalkosten sowie die zusätzlichen Kosten für die Gestaltung in der Umgebung geschaffener Infrastrukturen, wie Parking- und Terrassenflächen fallen nicht unter das Förderregime.