Ziel der Beihilfe
Diese Maßnahme unterstützt das Ausarbeiten, Aktualisieren oder Umsetzen von kommunalen Entwicklungsprozessen im Rahmen der PDC-Planung (Plan de développement communal – Gemeinde-Entwicklungsplan).
Eine wichtige Zielsetzung der integrierten PDC-Prozessplanung ist es, die spezifische ländliche Identität sowie die Charakteristik des dörflichen Gefüges zu bewahren oder wiederherzustellen.
Die Ergebnisse der PDC-Prozessplanung werden im Gemeinderat abgestimmt und durch einen Gemeinderatsbeschluss festgeschrieben.
Mittelherkunft
Nationales Budget
Zuwendungsempfänger
- Gemeinden im ländlichen Raum
- Interkommunale Verbände/Syndikate, Naturparke
Förderfähige Maßnahmen
- Ausarbeiten, Aktualisieren und Umsetzen der kommunalen Entwicklungsplanung PDC - Gemeinde-Entwicklungspläne und kommunale Entwicklungskonzepte
- Fachliche Begleitung oder Leitung von Initiativen und Prozessen der aktiven Bürgerbeteiligung im Rahmen der kommunalen Entwicklungsplanung, wie etwa: Diskussionsforen, thematische Arbeitskreise, öffentliche Umfragen, Ideenwerkstätten
und Dorfateliers - Erhalten, Fördern und Neubeleben von Initiativen und Aktivitäten zur Stärkung der ländlichen Identität im Rahmen von Vereinsinitiativen, Dorffestivals oder Kulturevents
Fördervoraussetzungen
Verbindliche Basis für die unterstützten PDC-Prozessplanungen bzw. die kommunalen Entwicklungskonzepte sind das vom Ministerium (MAVPC) definierte PDC-Vertragsmodell sowie das PDC-Lastenheft mit einer detaillierten Leistungsbeschreibung.
Unterstützt werden nur jene Umsetzungsprojekte von öffentlichen wie privaten Projektträgern:
- die entweder aus der kommunalen PDC-Entwicklungsplanung der jeweiligen Gemeinde hervorgehen
- oder aber, die im Konsens und mit der aktiven Beteiligung der lokalen, privaten wie öffentlichen Akteure diskutiert, festgelegt und umgesetzt werden
Bei der Umsetzung von Maßnahmen werden nur jene Projekte unterstützt, die als gemeinschaftliche Einrichtung im wirtschaftlichen oder soziokulturellen Umfeld den Dorfbewohnern und der Lebensqualität im ländlichen Raum zugutekommen.
Art und Höhe der Förderung
Die Unterstützung beträgt bis zu 50% der im PDC-Vertrag definierten und anerkannten Honorarleistungen zur kommunalen Entwicklungsplanung.
Die PDC-Planungskosten werden nicht in das definierte maximale Investitionsvolumen der einzelnen Gemeinden für den Förderzeitraum 2014-2020 miteinbezogen.