Ausgleichszulage für Erzeuger in benachteiligten Gebieten

Ausgleichszulage

Ziel der Beihilfe

Entschädigung für Erzeuger in aus naturbedingten oder anderen spezifischen Gründen benachteiligten Gebieten

Mittelherkunft

  • EU-Haushalt: 26,3% Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER)
  • LU-Haushalt: 73,6% Fonds d’orientation économique et sociale pour l’agriculture (FOESA)

Zuwendungsempfänger

Aktive Betriebsinhaber, welche landwirtschaftliche Flächen in anerkannten benachteiligten Gebieten bewirtschaften

Förderfähige Maßnahmen

Beihilfeberechtigt sind alle in Luxemburg gelegenen landwirtschaftlichen Flächen mit Ausnahme der Flächen im Weinbau, der intensiven Obstanlagen, der Baumschulen, sowie sonstigen Intensivkulturen (Gemüse- oder Blumenanbau sowohl im Freiland als auch im Gewächshaus).

Nach Anpassung der Ausweisungsprozedur, beruhend auf die vorgeschriebenen Bestimmungen der europäischen Verordnung (EU) Nr. 1305/2013, wurde das ganze Großherzogtum Luxemburg als benachteiligtes Gebiet eingestuft.

Fördervoraussetzungen

Die Ausgleichzulage wird gewährt an Betriebsinhaber:

  • welche eine landwirtschaftliche Tätigkeit auf den Flächen in dem ausgewiesenen benachteiligten Gebiet ausüben;
  • welche die Anforderungen zum aktiven Landwirt erfüllen;
  • die die Bedingungen der Cross Compliance auf der ganzen Fläche ihres Betriebes einhalten.

Es wird kein Betrieb mehr durch seine ökonomische Größe ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Es wird nur eine Ausgleichzulage pro Betrieb gewährt.

Beim Zusammenschluss von zwei oder mehreren landwirtschaftlichen Betrieben werden diese als eine technisch-wirtschaftliche Einheit angesehen und sollten einen Antrag auf Flächenzahlung einreichen.

Beihilfebetrag

  • Für die ersten 90 Hektar beträgt die Ausgleichszulage 165 €/ha.
  • Für die zusätzlichen Hektare beträgt die Ausgleichszulage 90 €/ha.

Es erfolgt kein Unterschied mehr zwischen hauptberuflichen und nebenberuflichen Betrieben bei der Auszahlung.

Betriebsinhaber welche Rentenempfänger oder älter als 65 Jahre sind, werden ebenfalls ohne Einschränkungen förderfähig.

Antragstellung

Auszahlung der Beihilfe

Die Ausbezahlung erfolgt in der Regel im Dezember jeden Jahres

Antragsformular

Flächenantrag

Einsendeschluss

22. April 2022

Zum letzten Mal aktualisiert am