Betriebshilfe

Ziel

Die Beihilfe dient zur Deckung der tatsächlichen Kosten für die Vertretung eines Landwirts bei Krankheit, Mutterschafts- und Elternurlaub, Todesfall, Weiterbildung  oder Urlaubszeit.

Mittelherkunft

Nationales Budget.

Zuwendungsempfänger

Der Zuwendungsempfänger ist ein landwirtschaftlicher Haupterwerbsbetrieb.

Förderfähige Massnahmen

Die Betriebshelferkosten für die Vertretung eines Landwirts und dessen hauptberuflich  auf dem Betriebes arbeitenden Familienangehörige werden bei Krankheit, Mutterschafts- und Elternurlaub, Todesfall, Weiterbildung oder Urlaubszeit teilweise übernommen.

Fördervoraussetzungen

Die Beihilfen umfassen keine Direktzahlung an die Beihilfeempfänger.

Die Beihilfen werden an den Betriebshelferdienst gezahlt.

Der Betriebshelferdienst des MBR Lëtzebuerg ist vom Landwirtschaftsministerium mit der Organisation und der Abwicklung dieser Beihilfe beauftragt.

Nur die vom MBR Lëtzebuerg vermittelten, qualifizierten Betriebshelfer werden für die Beihilfe der Betriebshelferkosten berücksichtigt.

Art und Höhe der Förderung

Die Beihilfe auf den anfallenden Betriebshelferkosten beträgt:

  • 75% bei Krankheit, Mutterschafts- und Elternurlaub, Todesfall und Weiterbildung

Die Dauer der Vertretung ist auf insgesamt 3 Monate pro Jahr und Betrieb begrenzt, ausgenommen die Vertretung bei Mutterschafts- und Elternurlaub, die auf jeweils sechs Monate begrenzt ist.

  • 50% bei Urlaub

Die Dauer der Vertretung ist auf 15 Tage pro Jahr und Betrieb begrenzt.

Die Beihilfe ist auf maximal 8 St./Tag  und 20 €/St. begrenzt. Die Anfahrtkosten des Betriebshelfers werden zusätzlich bis zu einem Tarif von 0,40€/km berücksichtigt.

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