Ziel
Unterstützung von Kleinstunternehmen für die Produktion von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, welche zur Direktvermarktung oder zur Vermarktung mit nur einem Zwischenverkauf hergestellt werden.
Mittelherkunft
Nationales Budget.
Zuwendungsempfänger
Kleinstunternehmen, welche weniger als 10 Personen beschäftigen und deren Jahresumsatz bzw. Jahresbilanz 2 Mio. EUR nicht überschreitet.
Förderfähige Maßnahmen
- Beihilfe für Beratungskosten zur Erstellung eines Konzepts/Betriebsplans;
- Investitionsbeihilfe zur Umsetzung des Betriebsplans.
Fördervoraussetzungen
Der Antragsteller muss zur Erstattung der Beratungskosten ein Konzept oder einen Betriebsplan vorlegen.
Der Antrag für die Investitionsbeihilfe muss vor der Umsetzung des Betriebsplans eingereicht werden.
Der eingereichte Betriebsplan muss folgendes beschreiben:
- die Ausgangssituation des Unternehmens;
- Einzelheiten zu den Maßnahmen die zur Erreichung der wirtschaftlichen Lebensfähigkeit beitragen können, einschließlich solche für ökologische Nachhaltigkeit und Ressourceneffizienz.
Der Betriebsplan muss ministeriell bewilligt werden. Mit der Umsetzung des Betriebsplans muss innerhalb von neun Monaten ab dem Zeitpunkt des Beihilfebeschlusses begonnen werden.
Art und Höhe der Förderung
Beihilfen für Beratungskosten werden zu 100% erstattet bis zu einem Maximalbetrag von 3.000,00 EUR. Es werden nur Kosten ab dem 01.01.2021 berücksichtigt.
Die Investitionsbeihilfen in Höhe von 12.000,00 EUR werden in 2 Teilbeträgen ausbezahlt.
Der erste Teilbetrag in Höhe von 8.000,00 EUR nach Bewilligung des Betriebsplans. Der zweite Teilbetrag in Höhe von 4.000,00 EUR nach der Umsetzung des Betriebsplans.