Die landesweiten Überschwemmungen vom 14. und 15. Juli 2021 wurden durch ministerielle Verordnung als Naturkatastrophe anerkannt und können entsprechend den Gesetzgebungen entschädigt werden.
Antragstellung
Die Anträge sind bis zum 20. August 2021 bei der Ackerbauverwaltung, Regionalstelle Diekirch, einzureichen.
Adresse:
8, route d'Ettelbruck
L - 9230 Diekirch