Die durch starken Regen verursachten Überschwemmungen vom 1. 9. und 10. Juni im Moselgebiet und im Müllertal wurden durch ministerielle Verordnung als Naturkatastrophe anerkannt und können entsprechend den Gesetzgebungen entschädigt werden.
Antragstellung
Die Anträge sind bis zum 28. Februar 2019 bei der Ackerbauverwaltung, Regionalstelle Diekirch, einzureichen.
Adresse:
8, route d'Ettelbruck
L - 9230 Diekirch