Obstbau: Spätfrostschäden 2016 und 2017

Förderfähige Maßnahmen

Bezogen auf die Frostschäden im Frühjahr 2016 und 2017 können folgende Kulturen durch Zuwendungen für Ernteausfälle unterstützt werden:

  • Obst: Apfel, Birnen, Kirschen, Zwetschgen, Mirabellen, Reneklode, Pflaumen,
  • Beeren: Erdbeere, Brombeere, rote und schwarze Johannisbeere

Fördervoraussetzungen

Antragstellung

Für die aufgetretenen Frostschäden im Frühjahr 2016 und 2017 sind die Anträge bis zum 31 Dezember 2018 bei der Ackerbauverwaltung einzureichen.

Beihilfefähige Flächen

Im Großherzogtum Luxemburg bewirtschaftete Flächen.

Weitere Bedingungen

Die Fläche pro Sorte mit Ertragseinbußen von mindestens 30% beträgt mindestens 25 Are.

Voraussetzung für die Gewährung einer Zuwendung ist, dass die einheitliche Mindestschadensschwelle von 30 % auf einer oder mehreren Kulturen im Vergleich zum Durchschnittsertrag des landwirtschaftlichen Unternehmens überschritten ist.
Festgestellt wird das Erreichen dieser Mindestschadensschwelle auf Basis der betroffenen Produktionsverfahren, Vergleichsbasis ist der vorangegangene Drei- oder Fünfjahreszeitraum.

Der Ertragsausfall ist jeweils durch geeignete Unterlagen wie Buchführungen, Abrechnungen, Ablieferungs- oder Wiegebescheinigungen oder Ähnliches zu belegen.

Art und Höhe der Förderung

Die Zuwendung beträgt 40 % des Netto-Gesamtschadens

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