Verarbeitung personenbezogener Daten

Am 25. Mai 2018 ist die Verordnung (EU) 2016/679 des europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung, abgekürzt DSGVO), in Kraft getreten.
Die Verordnung (EU) 2016/679 legt eine Reihe von Regeln fest, die zum Ziel haben, eine angemessene Sicherheit der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, einschließlich dem Schutz vor missbräuchlicher Verbreitung und unbefugter oder unrechtmäßiger Verarbeitung. Diese Verordnung richtet sich an alle Verantwortlichen, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheiden, sei es natürliche oder juristische Personen, Behörden, Einrichtungen oder andere Stellen.

Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung (MAVDR) und seine Verwaltungen, als Institutionen des staatlichen Sektors, unterliegen somit ebenfalls der DSGVO.

Das unter 'Mehr dazu' zur Verfügung stehende Informationsblatt klärt Sie darüber auf, nach welchen Maβstäben und Regeln das MAVDR und seine Verwaltungen die personenbezogenen Daten der Bürger erheben, verarbeiten und schützen.

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