Ziel
Diese Investitionsförderung unterstützt ausschließlich das Aufstellen von Zäunen entlang von Gewässern sowie rund um Quellen, zur Vermeidung der Verschmutzung dieser durch Viehtritt.
Zuwendungsempfänger
Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Parzelle. (Artikel 15(2) des Agrargesetzes)
Förderfähige Maßnahmen
Fest installierte Zäune entlang von Gewässern sowie rund um Quellen.
Fördervoraussetzungen
Vor Beginn der Arbeiten muss der Förderungsantrag vom Landwirtschaftsminister genehmigt sein.
Höhe der Förderung
maximale Unterstützung von 11,50 € pro Meter Zaun (ohne MwSt.)
Technische Beratung, Antragstellung
Zur technischen Beratung, Ausarbeitung eines Projektes und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionaldienststelle der Asta.