Nicht-produktive Investitionen

Beihilfe für Zäune entlang von Gewässern, sowie rund um Quellen

Ziel

Diese Investitionsförderung unterstützt ausschließlich das Aufstellen von Zäunen entlang von Gewässern sowie rund um Quellen, zur Vermeidung der Verschmutzung dieser durch Viehtritt.

Zuwendungsempfänger

Bewirtschafter der landwirtschaftlichen Parzelle. (Artikel 15(2) des Agrargesetzes)

Förderfähige Maßnahmen

Fest installierte Zäune entlang von Gewässern sowie rund um Quellen.

Fördervoraussetzungen

Vor Beginn der Arbeiten muss der Förderungsantrag vom Landwirtschaftsminister genehmigt sein.

Höhe der Förderung

maximale Unterstützung von 11,50 € pro Meter Zaun (ohne MwSt.)

Technische Beratung, Antragstellung

Zur technischen Beratung, Ausarbeitung eines Projektes und Antragstellung wenden Sie sich bitte an die zuständige Regionaldienststelle der Asta.

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