Bildung und Kompetenzerwerb

Stipendium für Auslands-Praktikum

Ziel der Beihilfe

Förderung der beruflichen Fortbildung zwecks Verbesserung der fachlichen, persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen zur Erfüllung der steigenden beruflichen und gesellschaftlichen Anforderungen.

Mittelherkunft

Nationales Budget. 

Zuwendungsempfänger

Personen im Alter zwischen 16 und 40 Jahren, die die Studienbedingungen gemäss Artikel 5 der großherzoglichen Verordnung vom 23. Juli 2016 erfüllen.

Förderfähige Maßnahmen

Das Praktikum muss mindestens sechs Monate dauern. Es kann in einzelnen Phasen von mindestens sechs Wochen durchgeführt werden. Das Praktikum muss eine Integration in das Leben und die Arbeit des Ausbildungsbetriebs gewährleisten, sich durch eine Vollzeitbeschäftigung auszeichnen und es dem Praktikanten ermöglichen, sich mit den Arbeitsweisen und der Verwaltung des Betriebs, sowie mit der Organisation der Produktionen vertraut zu machen.

Lehrgänge und Praktika, die im Rahmen von normalen landwirtschaftlichen Studiengängen im Rahmen der Sekundar- oder Hochschulbildung durchgeführt werden, sind von der Beihilfe ausgeschlossen.

Art und Höhe der Förderung

Die Förderung ist ein Beitrag zu den laufenden Aufwendungen des Auszubildenden, sowie seinen Reisekosten:

  • die Lebenshaltungskosten werden mit einem Pauschalbetrag von 620 € unterstützt,
  • die Reisekosten werden auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten mit einer Obergrenze von 620 € pro Auszubildendem erstattet,
  • etwaige Kosten einer Krankenzusatz- oder Unfallversicherung werden bis zu einer Obergrenze von 240 € subventioniert.

Es kann nur ein Praktikumsstipendium pro Person gewährt werden.

Antragstellung

Der Förderantrag ist über die Landwirtschaftskammer an den Minister zu richten.

Die Beihilfe wird am Ende des Praktikums nach Einreichen der Zahlungsbelege und einem schriftlichen Praktikumsbericht, der die Erfahrung und die Fortbildungsinhalte beschreibt, ausgezahlt.

Der Praktikumsbericht muss vorab, im Auftrag des Ministers, von der Landwirtschaftskammer bewertet werden.

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