Das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung unterstützt seit einiger Zeit Anbau und Demonstrations-versuche um durch die gewonnenen Erkenntnisse den Landwirten verbesserte und genauere Empfehlungen zu geben.
Das übergeordnete Ziel des Demonstrations- und Versuchswesens ist die Förderung der Bildung der Landwirte, um gegenwärtigen und zukünftigen Herausforderungen und Chancen optimal begegnen zu können.
Folgende Aktionen sind förderfähig:
Demonstrationsversuche deren Ziel es ist Landwirten visuell und gegebenenfalls mit Ertragsdaten, Unterschiede zwischen Behandlungen mit neuen Methoden/Techniken in der Agrarwirtschaft zu demonstrieren.
Anbauversuche: haben als Ziel innovative Ansätze zu testen und statistisch auswertbare Daten zu erheben.
Fristen zum Einreichen der Projekte
Projekte können jeweils zu folgenden Daten eingereicht werden:
- 17. Januar 2023
- 16. Mai 2023
- 19. September 2023
Es kann bis zu zwei Monate dauern bis eine definitive Zusage oder Absage erfolgt, bitte berücksichtigen Sie dies bei ihrer zeitlichen Planung. Die Frist von zwei Monaten bis zur Zusage kann nicht garantiert werden, falls die eingereichten Unterlagen unvollständig oder falsch ausgefüllt sind, da diese Anträge neu eingereicht werden müssen und dies zu Verzögerungen führen kann.
Es wird dringendst empfohlen vor dem Einreichen eines Projektes Kontakt mit dem Innovations- und Forschungsteam (innovationrecherche@asta.etat.lu) aufzunehmen um vorab eventuelle Fragen zum Projekt zu besprechen.
Projekteinreichung
Projektanträge müssen über die Mail innovationrecherche@asta.etat.lu eingereicht werden.
Bitte beachten sie, dass als Projektträger nur inländische sowie ausländische Beratungsinstitutionen oder wissenschaftliche Institutionen in Frage kommen. Mehr Infos hierzu sind in den entsprechenden Gesetztexten und hier zu finden.
Fortan stehen Checklisten zur Verfügung die zusammenfassen welche Dokumente beim Stellen des Antrages, bei der jährlichen Abrechnung, sowie bei Projektabschluss, eingereicht werden müssen.
Die Formulare sind unter dem Tab „Mehr dazu“ zu finden.
Neue Richtlinien für das Einreichen
von Demonstrations- und Anbauversuchen
Lieferbare Ergebnisse und Qualitätsanforderungen der Projekte:
Es müssen fortan minimale lieferbare Ergebnisse, entsprechend der Planung (Planning gantt chart), eingereicht werden. Die erstattbaren Leistungen sowie die lieferbaren Ergebnisse unterscheiden sich zwischen Demonstrations- und Anbau Versuchen und sind in Tabelle 1 detailliert aufgeführt. Zusätzlich gelten fortan minimale Qualitätsanforderungen an die Methodik, die in den Versuchen angewandt wird.
Bei Demoversuchen, die in Wasserschutzzonen durchgeführt werden, sowie bei allen Anbauversuchen, ist ein Monitoring von Stickstoffrückständen im Boden (Nmin-Methode) einzuplanen.
Änderungen bei erstattbaren Leistungen:
Demonstrations- oder Versuchsfelder können mit 100% gefördert werden.
Des Weiteren wurde der Leitfaden Forschungsprojekte und Versuchswesen angepasst.
Zusammenfassend sind die wichtigsten Änderungen bei den Kriterien folgende:
- Potenzieller Ertragsausfall & Pacht sind auf maximal 750€/ha festgelegt
- Keine Overhead Kosten bei Demonstrationsversuchen
- Erstattbare Dienstleistung <25%
- Landwirtschaftliche Dienstleistungen werden nur erstattet,
wenn sie nach Maschinenring Tarifen abgerechnet werden - Boden oder Futteranalysen der ASTA sind kostenlos
Champs de démonstration Demonstrationsversuch |
Champ d'essai agricole Anbauversuch |
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Definition | Versuch, dessen hauptsächliches Objektiv es ist Landwirten visuell und gegebenenfalls mit Ertragsdaten, Unterschiede zwischen Behandlungen zu demonstrieren. |
Innovativer Versuch mit replizierbaren Methoden bei dem statistisch auswertbare Daten erhoben werden. |
Erstattbare Leistungen | Material und Unterhaltung
Arbeitskraft/ Personal für
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Material und Unterhaltung
Arbeitskraft/ Personal für
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Delivrablen - lieferbare Ergebnisse |
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Qualitätsanforderungen für Anträge |
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* Die Versuche sind nach Möglichkeit im Blockversuch mit mehr als 3 Wiederholungen (Replikationen) durchzuführen und die Versuchsplanung soll so designed sein, dass die resultierenden Daten die Fragestellung des Versuches beantworten können. Zusätzlich muss die Durchführung exakt sowie replizierbar sein und dokumentiert werden. Es müssen mindestens die Ertragsparameter, Trockenmasse und gegeben falls Frischmasse, bestimmt werden. Zusätzlich sollten alle qualitätsbestimmenden Analysen betreffend Pflanzen, Boden, Düngung, die bei der ASTA kostenlos anfordert werden können, durchgeführt werden. Die Kosten für Analysen der ASTA sind somit nicht mehr im Budget aufzulisten. |