Die Förderung von Wissenstransfer und Innovation in der Landwirtschaft, dem Wein- und Gartenbau ist eine der Prioritäten im Programm zur ländlichen Entwicklung für den Zeitraum 2014-2020.
Das Gesetz vom 27. Juni 2016 zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung des ländlichen Raums (Agrargesetz) sieht eine bis zu 100%ige Unterstützung verschiedener Beratungsangebote für landwirtschaftliche, wein- und gartenbauliche Betriebe vor.
Informationen zum modularen Aufbau des Beratungssystems und den einzelnen Modulen finden Sie hier.