Die Betriebsübernahme ist einer der wichtigsten Schritte im Leben eines jeden Landwirts – ein Schritt, der gründlich überlegt sein soll. Aus diesem Grund nimmt die Erstinstallierungsberatung eine Schlüsselstellung inmitten der Tätigkeiten der Abteilung Buchführung und Beratung des SER ein.
Das Gesetz vom 27. Juni 2016 betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes („das Agrargesetz“) steht dem jungen Berufseinsteiger mit einer Vielfalt an Maßnahmen zur Seite. Insofern stellen die Förderung der Installierung von Junglandwirten, sowie deren Beratung und die Verbesserung der Berufsausbildung Schwerpunkte des Agrargesetzes dar. Das Gesetz sieht u.a. vor, dass ein Junglandwirt im Rahmen seiner Installierung gemeinsam mit einem Wirtschaftsberater ein Betriebsentwicklungskonzept (BEK) ausarbeitet. Diese Maßnahme ermöglicht dem Betriebseinsteiger, sich intensiv mit der Situation seines Betriebes, seinen Stärken und Schwächen, sowie den Chancen und Gefahren des Umfeldes auseinanderzusetzen. Gemeinsam mit dem Berater werden Ziele und Strategien des Installierungsprojekts mit Einzelheiten wie den geplanten Investitionen, eventuellen Umorientierungen oder auch den Weiterbildungsmaßnahmen des Junglandwirts ausgearbeitet.
Dabei handelt es sich keinesfalls um eine Maßnahme, die den Betriebseinsteiger in seiner unternehmerischen Freiheit einschränken soll. Im Gegenteil: Entscheidungsträger ist einzig und allein der Junglandwirt. Der Berater steht ihm dabei als Stütze zur Seite.
Die Beratung in Sachen Betriebsübernahme beschränkt sich aber nicht allein auf die Erstinstallierung im Rahmen des Agrargesetzes. Der Junglandwirt erhält von seinem Berater Information und Hilfestellung sowohl in Bezug auf die Perspektiven des Berufs Landwirt als auch auf Erbschaftsfragen und die Übernahme des Betriebskapitals, die Anmeldung bei der Sozialversicherung sowie den eigentlichen Prozeduren im Rahmen des Agrargesetzes.