Investitionsberatung

Im Rahmen der Investitionsberatung steht die Abteilung Buchführung und Beratung des SER den Landwirten, Winzern und Gärtnern bei der Planung ihrer Betriebsentwicklung beratend zur Seite und sucht gemeinsam mit den Betriebsleitern nach Möglichkeiten, ihre Unternehmen nachhaltig zu modernisieren und wettbewerbsfähig aufzustellen. Dabei analysieren die Berater die Wirtschaftlichkeit von Investitionen und überprüfen die Auswirkung auf die Entwicklung des Unternehmenseinkommens.

Eine solche wirtschaftliche Analyse ist im Rahmen des Gesetzes vom 27. Juni 2016 betreffend die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes bei Investitionen in Immoblilien, die einen Gesamtbetrag von 150.000 Euro überschreiten, verpflichtend.

Möchte also ein Landwirt einen Beihilfeantrag für eine solche Investition stellen, muss er nachweisen, dass das Projekt einer Rentabilitätsberechnung durch eine zugelassene Beratungsstelle unterzogen wurde.

Die Investitionsanalyse des SER beruht auf den Zahlen des betriebswirtschaftlichen Jahresabschlusses und simuliert an Hand von finanz- und produktionstechnischen Daten die Auswirkungen der vorgesehenen Investition auf den Gewinn, das Arbeitseinkommen, den Arbeitszeitbedarf, die Kapitaldienstfähigkeit und die Liquidität des Unternehmens.

Diese Berechnung einschließlich der motivierten Stellungnahme des Beraters zum Vorhaben stellt eine wichtige ökonomische Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer dar, die jedoch den Betriebsleiter nicht in seiner unternehmerischen Entscheidungsfreiheit einengt bzw. ihn von ihr entbindet.

Die Berechnungen sowie die Stellungnahme des Beraters werden vertraulich behandelt. Lediglich die Bescheinigung der ökonomischen Beratung wird als Anhang zum Förderungsantrag an die zuständige Stelle (ASTA, Verbesserung der Betriebsstrukturen) weitergeleitet.

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