Anmeldung eines Weinbaubetriebes
Die Anmeldung eines Weinbaubetriebes erfolgt im Institut viti-vinicole. Folgende Unterlagen müssen dafür eingereicht werden:
- Formular zur Anmeldung eines Weinbaubetriebes
- Formular zur Anmeldung der Weinberge (Informationen zu den Weinbergsparzellen finden Sie auf dem Geoportail sowie in der Liste der angemeldeten Weinberge.)
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses.
- Kopie der Krankenversicherungskarte (nur für Betriebe mit Sitz in Luxemburg)
- RIB (Relevé d'identité bancaire, Bankkundennachweis).
- Bei gepachteten Weinbergen: Kopie der Pachtverträge (Informationen zum Pachtgesetz sowie Vorlage eines Pachtkontraktes finden Sie hier). Bei den Weinbergen im (Teil-)Besitz bitte die aktuelle Katasternummer angeben.
- Anmeldeformular des Weinbaubetriebes beim Centre Commun de la sécurité sociale (nicht notwendig bei Hobbywinzer unter 9.600 € Standarddeckungsbeitrag). Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des CCSS.
Bitte nehmen Sie Kenntnis vom untenstehenden Abschnitt "Prämien".
Änderungen des Weinbaubetriebes / Schliessung des Weinbaubetriebes
- Formular zur Meldung der Änderung
- RIB (Relevé d'identité bancaire, Bankkundennachweis) im Falle eines neuen Bankkontos.
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie der Krankenversicherungskarte (nur für Betriebe mit Sitz in Luxemburg)
- Meldung beim Centre Commun de la Sécurité Sociale (CCSS). Weitere Informationen finden Sie hier.
N.B. Betriebsmitarbeiter und Betriebshelfer müssen bei einer Betriebsschliessung beim CCSS ebenfalls abgemeldet werden. Weitere Informationen finden Sie hier.
Änderung der Betriebsnummer
- Formular zur Meldung der Änderung der Betriebsnummer mit Übertragung der Prämien-Kontrakte.
- Ändert sich gleichzeitig die Betriebsgrösse, so muss auch das Formular "Quoten" eingereicht werden
- RIB (Relevé d'identité bancaire, Bankkundennachweis) im Falle eines neuen Bankkontos.
Bei der einer zusätzlichen Änderung des Betriebsleiters sind zusätzlich folgende Unterlagen notwendig:
- Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
- Kopie der Krankenversicherungskarte (nur für Betriebe mit Sitz in Luxemburg)
Prämien
1. Förderung von Jungwinzer
Das Landwirtschaftsministerium unterstützt die Jungwinzer bei der Betriebsübernahme eines Weinbaubetriebes:
- Installierungsprämie für hauptberufliche Junglandwirte/-Winzer.
2. Direktzahlung
Vergessen Sie nicht bei der Schliessung eines Betriebes eventuell vorhandene Direktzahlungsansprüche weiterzuleiten. Dies erfolgt mit dem Formular T.
Neue Betriebe und Jungwinzer können u.U. in den Genuss zusätzlicher Direktzahlungsansprüche kommen oder mittels dem Formular T Direktzahlungen pachten oder kaufen.
3. Landschaftspflegeprämie
Damit die Landschaftspflegeprämie ausbezahlt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Eine Teilnahmeerklärung muss vorliegen. ("Erstantrag").
- In der Weinbaukarteierhebung des betreffenden Kulturjahres muss die Landschaftspflegeprämie beantragt werden.
4. Beihilfe für die biologische Bekämpfung des Traubenwicklers (RAK/ISONET)
Damit die die "RAK/ISONET" Beihilfe ausbezahlt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Eine Teilnahmeerklärung muss vorliegen.
- In der Weinbaukarteierhebung des betreffenden Kulturjahres muss diese Prämie beantragt werden.
5. Beihilfe für ökologischen Weinbau
Informationen über diese Beihilfe finden Sie hier. Eine Teilnahmeerklärung sowie eine Bio-Zertifizierung sind notwendig.