Flächenantrag - Weinbaukarteierhebung - Strukturerhebung

Stichdatum: 17. April 2023

Stichtag für die Übermittlung der Vorgänge "Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung" sowie "Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe" auf MyGuichet.lu ist Montag, der 17. April 2023. Beihilfeanträge, die nach dem 12. Mai 2023 eintreffen, werden nicht mehr berücksichtigt. Änderungen von Beihilfeanträgen können bis zum 31. Mai 2023 gemeldet werden.

Elektronische Antragstellung/Erhebung

Die Antragstellung/Erhebung erfolgt ausschließlich über MyGuichet.lu. Betriebe, welche KEINE Beihilfen beantragen, können jedoch weiterhin ihre Flächen/Teilflächen bzw. Tierbestände mittels vereinfachter Papierformulare melden. Diese Formulare können beim Service d’économie rurale (Tel.: 247-82572 oder -82578) oder Weinbauinstitut (Tel.: 23 612-1) angefordert werden. Wir weisen darauf hin, dass das Online-Ausfüllen der Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe verpflichtend ist für Betriebe, die mehr als 3 ha landwirtschaftliche Nutzfläche bzw. mehr als 10 ar Weinberge bewirtschaften und ihren Betriebssitz in Luxemburg haben!

Die Formulare zum Flächenantrag/Weinbaukarteierhebung sowie zur Strukturerhebung werden voraussichtlich am 1. März 2023 freigeschaltet.

Link zur elektronischen Antragsstellung/Erhebung:

Voraussetzungen für die Nutzung der Formulare sind:

  • LuxTrust-Zertifikat für den Zugang zu MyGuichet.lu,
  • Einrichten eines beruflichen Bereichs auf MyGuichet.lu,
  • Eingabe des Aktivierungscodes zur Verknüpfung des beruflichen Bereichs mit den Antragsdaten. Erstnutzer müssen neuen Codes beim Service d'économie rurale anfragen. Bereits aktivierte Codes behalten ihre Gültigkeit.

Landwirte/Winzer können ihren Antrag selbst erstellen (mithilfe des persönlichen Codes) oder eine Vertrauensperson damit beauftragen (Berater, Familienmitglied, Bekannter, …) (mithilfe des Beratercodes).

Hilfestellung zur Handhabung der Formulare

Wir stellen Ihnen folgende Online-Tutorials zur Verfügung:

Lernvideos zu den einzelnen Schritten beim Ausfüllen des Flächenantrages

 

Zum Flächenantrag und zur Weinbaukarteierhebung finden Sie des Weiteren als Hilfestellung folgende Dokumente unten auf der Seite unter "Mehr dazu" zum Download bzw. zur Einsicht:

Benutzerhandbuch DE

Manuel d'utilisateur FR

Neuerungen/Nouveautés 2023

Praktische Hilfestellung in den Behörden

Lernvideos zu den einzelnen Schritten

FAQ zu den Aktivierungscodes/aux codes d'activation

Klarstellung/Clarifications - Cours d'eau et bandes tampons

 

Wie bereits vor der Coronavirus-Krise bietet der Service d'économie rurale auch dieses Jahr eine technische Hilfestellung beim Selbstausfüllen der Anträge/Erhebung in der Behörde an; dies in den Wochen vom 20. und 27. März 2023. Interessierte Landwirte sollen sich telefonisch (siehe Kontaktpersonen) oder per Email (an flaechenantrag@ser.etat.lu) melden. Interessierte Winzer können sich an das Weinbauinstitut wenden (Tel.: 23 612-1).

 

Verfügbare Online-Formulare auf Guichet.lu

Folgende Formulare sind für den Bereich Landwirtschaft online auf der Plattform MyGuichet.lu verfügbar und sollen auf elektronischem Weg an die zuständige Behörde übermittelt werden:

  • Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe (obligatorische Meldung)
  • Flächenantrag und Weinbaukarteierhebung 2023. Dieses Formular beinhaltet sämtliche Teile des Flächenantrags und der Weinbaukarteierhebung (obligatorische Meldung)
  • Antrag auf Änderung betriebsbezogener Daten oder auf Inaktivierung eines landwirtschaftlichen oder Winzerbetriebs (nur bei Änderungen)
  • Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle (nur bei Änderungen)
  • Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder eines Waldrandstreifens (WR) (nur bei Änderungen)
  • Antrag auf das Pflügen von Dauergrünland (obligatorische Meldung)
  • Erstantrag für AUKM-Verpflichtungen

Die Anträge dienen in erster Linie zur Beantragung von Beihilfen

Ausführliche Informationen zu den neuen Prämienregelungen finden Sie unter Beihilfen ab 2023.

Des Weiteren finden Sie zweckdienliche Hinweise unter:

 
Die Antragsdaten dienen weiterhin verschiedenen anderen Zwecken.

Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe  

Vergessen Sie nicht die Erhebung über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe durchzuführen. 

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