Geodaten für die Landwirtschaft
Im Bereich der Landwirtschaft stellen Geodaten eine wichtige Informationsgrundlage dar, da raumbezogene Eigenschaften die landwirtschaftliche Produktion sehr differenziert beeinflussen und parzellenspezifische Maßnahmen erforderlich machen.
Geodaten werden sowohl in der landwirtschaftlichen Verwaltung wie auch in Beratung und Produktion seit langer Zeit intensiv genutzt. Die GIS-Abteilung der ASTA arbeitet laufend an der Erstellung neuer Geodaten in verschiedenen Fachbereichen. Diese werden in der Analyse verschiedenster thematischer Fragen in den Bereichen Statistik, Umwelt, Produktion, Planung, Monitoring, u.s.w. eingesetzt.
Das geographische Informationssystem
Als geographisches Informationssystem bezeichnet man die Gesamtheit der Hard- und Softwarekomponenten, die zur Erfassung, Verwaltung, Analyse und Darstellung von raumbezogenen Daten notwendig sind.
Durch den Einbezug einer raumbezogenen Komponente ins Antragsverfahren für die Agrarförderungen wurde die GIS-Technologie im Bereich der Landwirtschaft stark gefördert. Seit 2005 wurden spezifische Anwendungen zur effizienten Verwaltung der landwirtschaftlichen Geodaten entwickelt. Heute ist die GIS- Technologie die Basistechnologie der landwirtschaftlichen Informationsverarbeitung geworden.
Das System zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen
Das System zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen ist eine der wichtigsten Informationsgrundlagen, da es einerseits die Referenzgröβen für die Beantragung der Flächenprämien der 1. und 2. Säule bildet, andererseits aber auch erlaubt flächenbezogene Analysen in verschiedensten Bereichen landesweit, regional oder parzellenspezifisch durchzuführen.
Die Verordnung 2021/2116 sieht vor, dass alle Mitgliedstaaten ein System zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen basierend auf kartographischen Unterlagen verwalten. Die verwendeten Techniken stützen sich auf ein computergestütztes, geografisches Informationssystem, einschließlich Luft- oder Satellitenorthobilder mit einheitlichem Standard, das mindestens eine dem Maßstab 1:5000 entsprechende Genauigkeit gewährleistet.
In Luxemburg wurde das schlagbasierte Parzellenreferenzsystem (FLIK-Parzellen) erstmals im Jahr 2005 auf Basis der Luftbilder von 2004 gemäß den sichtbaren Bewirtschaftungsgrenzen digital erfasst. Seither wir das System kontinuierlich an Hand aktueller Luftbilder per Luftbild- interpretation überarbeitet. Unklare Grenzverläufe sowie rezente Nutzungsänderungen werden vor Ort per GPS vermessen. Hier wird dann ebenfalls eine Beurteilung der Prämienfähigkeit der Parzellen vorgenommen. Durch das aufwendige Aktualisierungsverfahren kann ein System von höchster Qualität und Aktualität gewährleistet werden, was durch den jährlichen von der Kommission veranlassten Qualitätstest bezeugt wird.
Seit 2015 muss das System außerdem eine Referenzschicht zur Verwaltung der im Umweltinteresse genutzten Flächen beinhalten. Als „ökologisch wertvolle Flächen“ (oder EFA-Flächen) wurden hier die im Rahmen der Cross-compliance geschützten Landschaftselemente (Hecken/Gehölzstreifen, Baumreihen, Feldgehölze und Weiher) sowie die Waldrandstreifen gezählt. Alle Elemente werden seit 2015 per Luftbildinterpretation in Form von Referenzdatensätzen verwaltet und im 2-Jahres Rhythmus aktualisiert.
Seit dem 28 April 2017 gilt die großherzogliche Verordnung zur Aktualisierung des Systems zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen.
Im Rahmen der Reform der gemeinsamen Agrarpolitik von 2023 und des Erhalts nicht produktiver Landschaftselemente und Flächen zur Verbesserung der Biodiversität werden zusätzlich Schilfflächen und Schilfstreifen, Steinhaufen (Cairns) und Pufferstreifen entlang von Wasserläufen erfasst und verwaltet.
Antrag auf Schaffung, Aktivierung, Änderung oder Umwandlung einer FLIK-Referenzparzelle
Ändert sich die Nutzfläche einer Parzelle (z.B. durch Bebauung, Erschlieβung, Entbuschung, Verschiebung der Bewirtschaftungsgrenze, u. ä.) mit direktem Einfluss auf die FLIK-Grenzen, so müssen diese FLIK-Änderungen bei der GIS-Abteilung der ASTA gemeldet werden. Die Anträge müssen hinsichtlich des folgenden Flächenantrags vor dem 15. Oktober übermittelt werden. Ein Luftbild mit Angabe der FLIK- Änderung, sowie ggf. ein Nachweis des Nutzungsrechts (bei neu hinzukommenden Flächen oder Umwandlung bestehender Flächen) sind hier unbedingt hinzuzufügen.
FLIK-Parzellen, welche über die letzten 3 Jahre nicht gemeldet wurden, werden von der ASTA deaktiviert und sind nicht mehr prämienfähig. Um sie für die Flächenprämien melden zu können, muss eine entsprechende Anfrage (Antragsart „Schaffung”) eingereicht werden. Die Aktivierungs-, bzw. Schaffungsanträge fehlender FLIK-Parzelle(n) werden noch bis zum Einsendeschlussdatum des Flächenantrages (17. April) angenommen und die betreffende(n) Parzelle(n) ggf. für den laufenden Flächenantrag aktiviert. Der Nachweis des Nutzungsrechtes ist in diesem Fall unbedingt mitzuliefern.
Hier geht es zum entsprechenden Vorgang auf MyGuichet „ASTA : Änderung der Referenzparzellen - FLIK“ beziehungsweise zum Formular für die Meldung von Änderungen prämienfähiger Referenzparzellen (P- und V-FLIK).
Weitere Informationen zur Antragsstellung über den Vorgang auf MyGuichet finden Sie hier.
Informationen zum GIS im Weinbau sowie über die Aktivierung von V-FLIK Parzellen finden Sie hier.
Antrag auf Schaffung, Umänderung oder Löschung eines Landschaftsstrukturelements (LE) oder einer nicht produktiven Fläche (NPF)
Änderungen sowie Neumeldungen von Landschaftselementen und nicht produktiven Flächen können das ganze Jahr über an die GIS-Abteilung der ASTA gemeldet werden.
Hier geht es zum entsprechenden Vorgang auf MyGuichet „ASTA : Änderung von Landschaftselementen - LE/NPF“.
Auch hier besteht weiterhin die Möglichkeit der Meldung mittels Formular. In diesem Fall ist ein Luftbild mit präziser Angabe der gewünschten Änderungen beizufügen.
Änderungen sowie Neumeldungen von Landschaftselementen und nicht produktiven Flächen können außerdem im Rahmen des Flächenantrages gemeldet werden.
Weitere Informationen zur Antragsstellung über den Vorgang auf MyGuichet finden Sie hier.
Das Geoportal als Hilfestellung zur Abfrage von Informationen zu Parzellen, Landschaftselementen und nicht produktiven Flächen sowie zur Antragsstellung
Im thematischen Kartenfenster „Landwirtschaft“ des Geoportals bietet die ASTA und die Katasterverwaltung die Möglichkeit sowohl die FLIK-Parzellen als auch die Landschaftselemente und nicht produktiven Flächen online über das Geoportal abzurufen. Hier können Landwirte und Winzer neu bewirtschaftete Flächen leicht identifizieren, Schlaggröβen bei FLIK-Unterteilungen präzise abschätzen und die Dimensionen der einzelnen Landschaftselemente und nicht produktiven Flächen abfragen oder prüfen. Zusätzlich bietet das Geoportal Landwirtschaft die Möglichkeit, wichtige Geodaten aus anderen Bereichen wie Wasser, Umwelt, Boden oder Klima mit den FLIK-Parzellen zu überlagern damit der Landwirt sich über diverse Einwirkungen auf seine Flächen informieren kann.
Das Geoportal bietet außerdem die Möglichkeit, Luftbilder zu erstellen mit deren Hilfe der Landwirt sowohl bei der ASTA wie beim Service d’Economie Rurale verschiedene Anträge vervollständigen kann.