Was ist ein GIS
Als Geodaten werden strukturierte digitale Informationen mit einheitlichem Raumbezug betrachtet. Als Geoprodukte werden Dokumente bezeichnet, wie Karten, Pläne, Auszüge usw. die sich auf Geodaten beziehen. Als Webdienste werden informatische Programme bezeichnet, die auf Anfrage Geodaten liefern.
GIS-Daten im Weinbau
Die Abteilung Weinbau arbeitet laufend an der Erstellung und Aktualisierung der Geodaten im Weinbau. Die Veröffentlichung der Daten erfolgt auf dem Webdienst "Geoportail" und umfasst folgende Datensätze:
- Weinbergsparzellen (Schläge)
- V-FLIK (Referenzparzellen Weinbau)
- Lagenabgrenzung für die AOP Moselle Luxembourgeoise
- Kleinlagenabgrenzung für die AOP Moselle Luxembourgeoise
- Klimatische Weinbergs Klassifizierung
Alle Daten stehen auch zum Download im Format "shapefile" auf dem Opendata-Portal jedem Interessenten zur Verfügung.
V-FLIK Referenzplan
Das System zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen V-FLIK setzt die Referenzgröβen der Parzellen für die Beantragung der Flächenprämien fest. Dies erfolgt in Anwendung der großherzogliche Verordnung zur Aktualisierung des Systems zur Identifizierung der landwirtschaftlichen Parzellen.
Die Aktualisierung der V-FLIK Parzellen erfolgt jährlich auf Basis der Luftfotos vum vorherigen Jahr. In einigen Fällen entsprechen diese Aufnahmen aber nicht den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort. In dem Fall müssen diese FLIK-Parzellen aktiviert werden, damit die Flächen förderungsfähig werden.
Aktivierung von V-FLIK Parzellen in rezenten Flurbereinigungen
Die Aktivierung von V-FLIK Parzellen bei Neuanpflanzungen in Flurbereinigungen erfolgt durch die Weinbaukarteierhebung. Als Nutzungsnachweis muss der "Tableau des attributions" (www.onr.etat.lu ) mit der Weinbaukarteierhebung eingereicht werden.
Aktivierung von FLIK-Parzellen ausserhalb von rezenten Flurbereinigungen
FLIK-Parzellen, welche über die letzten 3 Jahre nie gemeldet wurden, werden vom Weinbauinstitut deaktiviert und sind nicht mehr prämienfähig. Um die Weinberge anmelden zu können, muss eine entsprechende Anfrage mit Hilfe des folgenden Formulars bis spätestens den 15. Mai des laufenden Antragsjahres erfolgen. Der Nachweis des Nutzungsrechtes ist mitzuliefern.
Des Weiteren muss der Weinberg im Rahmen der Weinbaukarteierhebung angemeldet werden.
Änderung von FLIK-Parzellen
Ändert sich die Nutzfläche einer Parzelle (z.B. durch Bebauung, Erschlieβung, Entbuschung) mit direktem Einfluss auf die FLIK-Grenzen, so müssen diese FLIK-Änderungen gemeldet werden. Diese Mitteilung erfolgt mit Hilfe des folgenden Formulars bis zum 1. November mit Hinblick auf die folgende Antragsperiode. Ein Luftbild mit Angabe der FLIK- Änderung ist hinzuzufügen. Das Formular kann im Weinbauinstitut oder bei der GIS-Abteilung der ASTA eingereicht werden.
Anpassungen von FLIK-Parzellen können nicht im Rahmen des Flächantrages gemeldet werden.
Das Geoportal der Katasterverwaltung
Unter der URL www.geoportal.lu oder www.geoportail.lu läuft das so genannte nationale Geoportal des Großherzogtums Luxemburg, eine Internet-Plattform zum Austausch von Geodaten, Karten sowie damit verbundenen Produkten, Diensten und Informationen. Die Weinbaudatensätze finden Sie auf dem Portal map.geoportail.lu im Menü "Katalog" -> "Umwelt, Biologie, Geologie" -> Weinbau.