Diese Genehmigung basiert auf dem
Gesetz vom 19. Juli 2004
betreffend die Kommunale Planung und Städteentwicklung
Vor Baubeginn muss für jedes Bauvorhaben eine Baugenehmigung der Gemeinde vorliegen, in der das Bauvorhaben stattfindet.
Der Genehmigungsantrag muss Auskunft zum Eigentümer, zur genauen Lage des Grundstücks (Katasterplan, Lageplan, usw.) sowie eine genaue Beschreibung des Bauvorhabens (Baupläne), usw. geben.
Das Antragsformular für die Baugenehmigung ist bei der zuständigen Gemeinde erhältlich.
Die Baugenehmigung verfällt, wenn die genehmigten Arbeiten nicht binnen eines Jahres begonnen haben.