Vor Beginn eines Bauvorhabens muss eine Baugenehmigung der zuständigen Gemeinde vorliegen.
Das Antragsformular für die Baugenehmigung ist bei der entsprechenden Gemeinde erhältlich. Der Genehmigungsantrag muss Auskunft zum Eigentümer, zur genauen Lage des Grundstücks (Katasterplan, Lageplan, usw.) sowie eine genaue Beschreibung des Bauvorhabens (Baupläne), usw. geben.
Der schriftliche Teil des Bebauungsplans (PAG) regelt allgemeine Vorgaben welche bei Bauvorhaben in der jeweiligen Gemeinde gelten. Dies betrifft vor allem die Abstände, die zwischen dem Bau und den Grundstücksgrenzen einzuhalten sind, Größe und Höhe, sowie die äußeren Aspekte des Baus, wie z.B. Material und Farbe für Fassade und Dach.