Betriebsgenehmigung für klassifizierte Einrichtungen (Commodo)

Eine klassifizierte Einrichtung ist eine industrielle oder kommerzielle Einrichtung sowie handwerkliche Tätigkeit, welche auf Grund ihrer Größe oder Eigenschaften einen negativen Einfluss auf die Umwelt, die Öffentlichkeit, die direkte Nachbarschaft oder auf die Arbeitssicherheit haben kann. In einer Betriebserlaubnis für eine klassifizierte Einrichtung werden deshalb die Gestaltungs- und Nutzungsbedingungen festgelegt, welche zur Vermeidung dieser negativen Einflüsse als notwendig erscheinen.

Die klassifizierten Einrichtungen werden dabei in unterschiedliche Klassen (1, 1A,1B,2,3,3A,3B oder 4) eingeteilt, die das zu befolgende Genehmigungsverfahren festlegen. Diese Nomenklatur wurde zuletzt durch die Großherzogliche Verordnung vom 7. März 2019 aktualisiert, wodurch es zu wichtigen Änderungen auch im Bereich der landwirtschaftlichen Einrichtungen kommt. Die neue Nomenklatur trat am 1. Juli 2019 in Kraft.

Um welche Einrichtungen handelt es sich und zu welchen Klassen zählen sie?

Hier die Auswahl von landwirtschaftlichen Einrichtungen mit Klasseneinteilung.

Welche Behörde ist zuständig für die Genehmigung?

Die unter die Klassen 1, 1A, 1B, 2, 3, 3A und 3B fallenden Antragsteller können ihren Antrag auf Betriebsgenehmigung für eine klassifizierte Einrichtung über einen MyGuichet.lu-Assistenten ausfüllen und das Dossier anschließend ausdrucken und unterzeichnen, bevor es zusammen mit den erforderlichen Anlagen an die zuständige Behörde versandt wird.

Einrichtungen der Klasse 1

Anträge auf Genehmigung von Einrichtungen der Klasse 1 sind per Einschreiben mit Rückschein in dreifacher Ausfertigung an das Umweltamt (Administration de l'environnement) zu richten (das im Anschluss eine Ausfertigung an das Gewerbe- und Grubenaufsichtsamt übermittelt).

Einrichtungen der Klasse 1A und 1B

Anträge auf Genehmigung von Einrichtungen der Klasse 1 sind per Einschreiben mit Rückschein in zweifacher Ausfertigung an folgende Behörden zu richten:

Einrichtungen der Klasse 2

Anträge auf Genehmigung von Einrichtungen der Klasse 2 sind per Einschreiben mit Rückschein in zweifacher Ausfertigung an den Bürgermeister der Gemeinde zu richten, in der die Einrichtung geplant ist.

Einrichtungen der Klasse 3, 3A und 3B

Die Anträge auf Genehmigung werden per Einschreiben mit Rückschein an folgende Behörden gerichtet:

Der Antragsteller muss ferner vorlegen:

  • eine zusätzliche Ausfertigung für jede Gemeinde, wenn sich die Einrichtung über mehr als eine Gemeinde erstreckt;
  • 2 zusätzliche Exemplare, falls für die Einrichtung eine Genehmigung für den Schutz und die Bewirtschaftung von Gewässern erforderlich ist.

Einrichtungen der Klasse 4

Die Einrichtungen der Klasse 4 werden auf Basis der für sie geltenden spezifischen großherzoglichen Verordnung geregelt und müssen dem Umweltamt nur gemeldet werden. Die entsprechenden Meldeformulare finden Sie hier.  

Mit den Antrags- und Meldeformularen müssen gegebenenfalls Angaben zur Produktion, zum Viehbesatz und zur Lagerung vom organischen Dünger eingereicht werden.

Die Berater der Regionalen Dienststellen der ASTA können dazu die Berechnungen der Güllelagerkapazität und der Viehbesatzdichte für die Betriebe erstellen.

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