Diese Genehmigung basiert auf dem
Gesetz vom 21. Dezember 2009
betreffend die Ausstellung von staatlichen Sondernutzungsgenehmigungen (permissions de voirie de l’Etat)
Eine Genehmigung vom Ministerium für nachhaltige Entwicklung und Infrastruktur, Abteilung für öffentliche Arbeiten (wird umgangssprachlich „Genehmigung der Straßenbauverwaltung genannt) ist unter anderem erforderlich wenn:
- die Bauarbeiten sich im 10 Meterbereich entlang von untergeordneten Straßen (Chemins repris (CR)) befinden. Bei Nationalstraßen und Autobahnen beträgt dieser Bereich 25 Meter,
- eine neue Zufahrt (private Einfahrt bzw. Ausfahrt, usw.,) auf eine Staatsstraße gebaut werden muss,
- Durchquerungsarbeiten einer Staatstraße mit Infrastrukturen wie zum Beispiel einer Wasserleitung oder das Ableiten von Regenwasser eines Regenrückhaltebeckens getätigt werden müssen,
- neue Anschlüsse wie Wasser, Strom, usw. getätigt werden müssen an Infrastrukturen, die sich im Bereich oder in der Staatsstraße befinden,
- usw.
Der Antrag zur Anfrage der Genehmigung kann im Internet unter folgender Adresse heruntergeladen werden:
Dieses Formular beinhaltet die Kontaktdaten des Antragstellers (Adresse, usw.), sowie der Grund der Anfrage.
Diesem Antrag müssen beigefügt werden:
- 4 Lagepläne mit der genauen Darstellung der Arbeiten,
- 1 rezenter Katasterplan mit den betroffenen Parzellen,
- wenn nötig 4 Exemplare eines Längsprofils.
Ein Exemplar des kompletten Antrages muss, zwecks Genehmigung ausgefüllt, an das zuständige Regionalbüro der Straßenbauverwaltung geschickt werden.