Gelegenheitsarbeitskräfte im Weinbau, Gartenbau und in der Landwirtschaft

Leitfaden - Saisonale Arbeitskräfte im Winzerbetrieb einstellen.

Dieser Leitfaden enthält sämtliche Bestimmungen und Auflagen in Bezug auf die Einstellung von Gelegenheitsarbeitskräften oder saisonalen Arbeitskräften. Gemeinsam mit den zuständigen Verwaltungen (Centre Commune de Sécurité Sociale; Inspection du Travail et de Mines, Administration des contributions directes, Service de Santé au Travail Multisectoriel, Agence pour le développement de l'emploi) haben wir für Sie eine Übersicht aller Auflagen des Arbeitsgebers für Sie zusammengestellt. Für einige Bedingungen wurden die Verfahren speziell für den Weinbau vereinfacht.

Download: Leitfaden - Saisonale Arbeitskräfte im Winzerbetrieb einstellen für die Traubenernte 2023 (Stand 13/9/2023)

Administrative Vereinfachungen für die Traubenernte 2023:

1. Medizinische Untersuchung bei der STM (Service de santé au travail multisectoriel)

Arbeitsplätze mit Risiken für den Arbeitnehmer selbst und für Dritte:

Risikobehaftete Tätigkeiten für den Arbeitnehmer selbst und für Dritte sind zum Beispiel der Umgang mit Pflanzenschutzmittel, Schlepperarbeiten, Gabelstaplerfahren. In Zweifelsfällen bitte vorher die Einstufung der Posten durch die STM durchführen lassen!

Diese Arbeitnehmer müssen sich beim Arbeitsmediziner untersuchen lassen bevor Sie mit ihrer Tätigkeit beginnen, da Tests durchgeführt werden müssen, insbesondere ein Sehtest, um die Eignung zum Führen von Maschinen festzustellen. Da wir es hier größtenteils mit Arbeitnehmern zu tun haben, die keine der erforderlichen Sprachen (Deutsch, Französisch oder Englisch) sprechen, wäre es am besten, wenn der Arbeitnehmer vorab einen Fragebogen mit seinem behandelnden Arzt in dem Herkunftsland ausfüllen würde. Der Arbeitgeber sendet dann den Fragebogen an die STM. Der Fragebogen ist in den drei oben genannten Sprachen erhältlich. Sie sollten einen Übersetzer in die Sprechstunde mitbringen, damit sie bestimmte Punkte, die sich aus dem Fragebogen ergeben, präzisieren können.  Um die obligatorischen Untersuchungen planen zu können, wäre es wichtig, die Anzahl der Arbeitnehmer zu kennen, die solche Arbeitsplätze besetzen werden.

Zum medizinischen Fragebogen: https://www.stm.lu/formulaires#anamnese

Arbeitsplätze mit Risiken für den Arbeitnehmer selbst

Manuelle Tätigkeiten im Weinberg (Traubenlese, Grünarbeiten) werden als „Arbeitsplätze mit Risiken für den Arbeitnehmer selbst“ eingestuft. D.h. von der Ausführung dieser Arbeiten geht in der Regel keine Gefahr für Drittpersonen aus.

Diese Arbeitnehmer müssen nicht unbedingt zur arbeitsmedizinischen Untersuchung kommen. Der Ansatz in Bezug auf den Fragebogen ist derselbe: Der Arbeitnehmer füllt vorab einen Fragebogen mit seinem behandelnden Arzt in dem Herkunftsland aus. Der Arbeitgeber sendet anschließend den Fragebogen an die STM. Der Arbeitsmediziner erstellt auf der Grundlage des Fragebogens entweder ein Tauglichkeitszeugnis aus oder lädt den Arbeitnehmer zu einem Gespräch ein.

Um die obligatorischen Untersuchungen planen zu können, wäre es wichtig, die Anzahl der Arbeitnehmer zu kennen, die einen Arbeitsplatz mit Risiken besetzen werden.

Zum medizinischen Fragebogen: https://www.stm.lu/formulaires#anamnese

Wichtig für die Traubenernte 2023:

Bitte teilen Sie schon im Vorfeld der STM mit, welche Arbeitnehmern Sie für diese Arbeitsplätze mit Risiken vorgesehen haben. Bei dieser Anmeldung geben Sie bitte folgende Angaben an:

  • Nachname, Vorname, nationale Identifikationsnummer des Betriebsleiters (Arbeitgeber).
  • Nachname, Vorname und nationale Identifikationsnummer des Arbeitnehmers. Falls der Arbeitnehmer keine Identifikationsnummer hat: Geburtstag des Arbeitnehmers.
  • Kurzbeschreibung des Postens. (Zum Beispiel: Manuelle Traubenernte)

Wir haben Ihnen für diese Meldung ein Exceldokument als Vorlage erstellt.

Diese Anmeldung per Email an Frau Nicole Majery von der STM senden: direction@stm.lu.

2. Steuerverwaltung

Die Löhne der Arbeitnehmer (Gelegenheitsarbeitskräfte oder fest eingestellte Mitarbeiter) sind vom obligatorischem und elektronischem Datenaustausch (ECSP- Extraits de compte salaire et pension) zwischen EU-Mitgliedsstaaten betroffen. Wir weisen Sie darauf hin, dass die Steuerverwaltung die diesbezüglichen Prozeduren für Gelegenheitsarbeitskräfte, welche nicht über eine nationale Identifikationsnummer (Matricule) verfügen, im Weinbau und in der Landwirtschaft deutlich vereinfacht hat. Prozedur:  

  • Die Gelegenheitsarbeitskräfte die nicht über eine oben genannte Nummer verfügen  müssen zuerst anhand eines Formulars bei der Steuerverwaltung die Erstellung einer solchen beantragen. Dieser Antrag kann vor Beginn der Arbeiten erfolgen, in jedem Fall aber vor dem Ende der Arbeitsperiode..
  • Die Steuerverwaltung erstellt daraufhin eine nationale Identifikationsnummer für den Arbeitnehmer und teilt diese dem Arbeitgeber per Email mit. Der entsprechende Antrag ist nur notwendig wenn der Arbeitnehmer noch nicht über eine nationale Identifikationsnummer verfügt.
  • Die Meldung der den jeweiligen Gelegenheitsarbeitskräften ausbezahlten Löhne erfolgt anschließend anhand des Oneline-Formulares "Übermittlung der Lohn- und Rentenkontoauszüge als Arbeitgeber" über das Portal guichet.lu. Für den Zugang benötigen Sie ein Luxtrust-Zertifikat.

 

Unter folgendem Link finden Sie eine Hilfestellung zum Ausfüllen des Formulars für den autoamtischen Datenaustausch ("ECSP"). Betriebsleiter welche nicht über einen PC oder Internetzugang verfügen, können die Meldung dieser Löhne auch über das Weinbauinstitut durchführen. Wenden Sie sich hierfür bitte an Herrn Serge Fischer.

Weitere diesbezügliche Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung der Steuerverwaltung vom 10. August 2017.

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