
Das « Office national du remembrement », ONR, wurde durch das Gesetz über die Felderzusammenlegung vom 25 Mai 1964 geschaffen und ist seitdem der Autorität des Landwirtschaftsministers unterstellt. Es handelt sich um eine öffentlichrechtliche Einrichtung welche die, von der Regierung festgelegte Politik zur Entwicklung des ländlichen Raumes nachhaltig umsetzt.
Das staatliche Flurneuordnungsamt befaßt sich seit über einen halben Jahrhundert mit den, im Gesetz festgehaltenen agrarwirtschaftlichen, weinbaulichen sowie forstwirtschaftlichen Ordnungsmaßnahmen. Das Amt ist mit der Leitung der Flurneuordnungsprojekten beauftragt, insbesonders mit der Erstellung, Ausarbeitung und Durchführung der vertraglichen und gesetzlichen Flurneuordnungen.
Das ONR verfügt über einen kleinen Verwaltungsapparat von 15 Mitarbeitern.
Die Verwaltungskosten sowie die Kosten für die Ausführung der bis dato insgesamt 42 abgeschlossenen oder in einer laufenden Prozedur befindlichen Neuordnungsverfahren werden aus einem Spezialfonds des Landwirtschaftsministeriums finanziert.
Das ONR ist eine Rechtspersönlichkeit und handelt im Namen des Staates beziehungsweise der, an der Flurneuordnung beteiligten Eigentümer. Ihr Sitz ist in Luxemburg.
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Office national du Remembrement30-32 boulevard de la Foire
L-1528 Luxembourg
Luxembourg
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