Rahmenvorschriften in der biologischen Landwirtschaft

Private Bio-Anbauverbände quer durch Europa haben den Grundstein für die im Jahr 1991 verabschiedete erste Öko-Verordnung der Europäischen Gemeinschaft gelegt.

 

Am 1. Januar 2009 wurde diese Verordnung durch die Verordnungen Nr. 834/2007, Nr. 889/2008 und Nr. 1235/2008 ersetzt.

Am 1. Januar 2022 ist die neue Öko-Verordnung (EU) Nr. 2018/848 in Kraft getreten. Diese wird durch weitere Verordnungen und Rechtsakte ergänzt bzw. verbessert.

 

In Luxemburg ist die Dienststelle für biologische Landwirtschaft / Service de l’agriculture biologique der Administration des Services Techniques de l’Agriculture (ASTA) die zuständige Behörde bei der Umsetzung der EU-Öko-Verordnung. Im Kontrollverfahren übernimmt sie die Aufgaben der Kontrollbehörde. Fünf private Kontrollstellen sind durch das Ministerium für Landwirtschaft, Weinbau und ländliche Entwicklung akkreditiert und prüfen, unter Beaufsichtigung der ASTA, die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung vor Ort.

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