Direktvermarktung

Erzeuger, welche Lebensmittel tierischer Herkunft auf dem eigenen Hof herstellen, müssen durch die Veterinärverwaltung registriert oder zugelassen werden, wenn sie diese Lebensmittel (zubereitet oder verarbeitet) ab Hof direkt an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die diese Erzeugnisse direkt an den Endverbraucher abgeben, verkaufen.

Für die Primärproduktion ist eine Registrierung meist ausreichend, während für die Verarbeitung und den Vertrieb eine Genehmigung oder eine Zulassung erforderlich ist.

Die europäische Verordnung (EG) Nr. 853/2004 sieht vor, dass Erzeuger kleine Mengen von Primärerzeugnissen sowie kleine Mengen von Fleisch von Geflügel und Hasentieren, die in einem landwirtschaftlichen Betrieb geschlachtet wurden, an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen, die dieses Fleisch als Frischfleisch direkt an den Endverbraucher verkaufen, abgeben können.

Der Verkauf ab Hof von Fleisch und Fleischprodukten von Klauentieren unterliegt der großherzoglichen Verordnung vom 25. November 2011, welche die Bedingungen zur Ausübung dieser Aktivität in Bezug auf die Infrastrukturen, die Ausstattung und die nötige Ausbildung festlegt.

Um Rohmilch über handelsübliche Automaten zu verkaufen, ist eine Registrierung dieser Aktivität bei der Veterinärverwaltung ausreichend, wogegen die Verarbeitung von Rohmilch einer Zulassung unterliegt, nach europäischen Vorgaben.

Beim Verkauf von Hühnereiern an den Endverbraucher oder an örtliche Einzelhandelsunternehmen müssen die Eier ab einem Bestand von 50 Hühnern mit einem Produzentencode gekennzeichnet sein. Der Produzentenkode wird auf Anfrage von der Veterinärverwaltung zugeteilt. Halter von Geflügel müssen sich bei der Veterinärverwaltung registrieren lassen. Für den Verkauf von Eiern anderer Vogelarten ist eine Registrierung ausreichend.

 

 

 

Zum letzten Mal aktualisiert am