Die Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sieht 14 Stoffe vor, welche auf einem Lebensmittel gekennzeichnet werden müssen. Hierbei handelt es sich um Stoffe oder Erzeugnisse, die Allergien oder Unverträglichkeiten auslösen können. Sie sind in dem Zutatenverzeichnis aufzuführen und werden durch einen Schriftsatz hervorgehoben, durch den sie sich von dem Rest des Zutatenverzeichnisses eindeutig abheben.
Ist kein Zutatenverzeichnis vorgesehen (z.B. für nicht vorverpackte Lebensmittel), so umfasst die Angabe das Wort „Enthält“, gefolgt von der Bezeichnung des Stoffs oder Erzeugnisses.
Die Inhaltsstoffe, die auf dem Etikett gekennzeichnet sein müssen, sind folgende:
- Gluten, enthalten in:
- Weizen,
- Roggen,
- Gerste,
- Hafer;
- Krebstiere;
- Eier;
- Fische;
- Erdnüsse;
- Sojabohnen;
- Milch;
- Schalenfrüchte, wie:
- Mandeln,
- Haselnüsse,
- Walnüsse,
- Kaschunüsse,
- Pecannüsse,
- Paranüsse,
- Pistazien,
- Macadamia- oder Queenslandnüsse,
- Sellerie;
- Senf;
- Sesamsamen;
- Schwefeldioxid und Sulfite;
- Lupinen;
- Weichtiere.