
Das Mindesthaltbarkeits- und Verbrauchsdatum und das Datum des Einfrierens müssen ebenfalls auf dem Etikett angegeben werden.
Bei den Haltbarkeitsdaten ist es wichtig, zwischen dem sogenannten Mindesthaltbarkeitsdatum und dem Verbrauchsdatum zu unterscheiden.
Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) ist das Datum, bis zu welchem das Lebensmittel alle seine spezifischen Eigenschaften behält, vorausgesetzt es wurde unter den vom Hersteller empfohlenen Bedingungen aufbewahrt. Nach Ablauf des MHD gibt der Hersteller zwar keine Garantie mehr für die einwandfreie Qualität seines Produktes, was aber nicht bedeutet, dass das Lebensmittel danach zwangsläufig nicht mehr genießbar ist. Ein abgelaufenes MHD bedeutet lediglich, dass es zu Qualitätseinbußen des Produktes kommen kann. Hier sind dann die Sinne (Farbe, Geruch, Aussehen, Geschmack) und der gesunde Verstand des Verbrauchers gefragt, um einschätzen zu können, ob das Produkt noch genießbar ist.
Konservierungsempfehlungen wie „dunkel lagern“, „trocken lagern“ oder „kühl lagern“ stehen meistens mit einem MHD in Verbindung und sind z. B. auf getrocknetem Reis und Nudeln zu finden.
Das MHD wird mit der Bezeichnung „mindestens haltbar bis …“ angegeben. In Verbindung mit dieser Angabe wird entweder das Datum selbst oder ein Hinweis darauf, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden ist, angegeben.
Das Datum besteht aus der Angabe von Tag, Monat und gegebenenfalls Jahr.
Das Verbrauchsdatum (VD) hingegen unterscheidet sich deutlich vom Mindesthaltbarkeitsdatum, da es nach seinem Ablauf schnell zum mikrobiologischen Verderb des Lebensmittels kommen kann. Nach Ablauf des VD sollte das Lebensmittel also nicht mehr verzehrt werden.
Verbrauchsdaten werden meistens auf schnell verderblichen Lebensmitteln angebracht, bei welchen auch eine Kühltemperatur empfohlen wird, wie z. B. Hackfleisch oder Fisch.
Konservierungsempfehlungen für solche Lebensmittel lauten meistens „gekühlt lagern bei … ° C“, weswegen auch eine Einhaltung der Kühlkette bei diesen Produkten wichtig ist.
Das VD wird mit der Bezeichnung „zu verbrauchen bis …“ angegeben.
In Verbindung mit dieser Angabe wird entweder das Datum selbst oder ein Hinweis darauf, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden, ist angegeben.
Das Datum besteht aus der Angabe von Tag, Monat und gegebenenfalls Jahr.
Bei eingefrorenen Lebensmitteln muss vor dem Datum die Bezeichnung „eingefroren am …“ stehen. Dieser Bezeichnung wird entweder das Datum selbst oder ein Hinweis darauf, wo das Datum in der Kennzeichnung zu finden ist, hinzugefügt.
Im Falle von Lebensmitteln, die vor dem Verkauf tiefgefroren wurden und aufgetaut verkauft werden, wird der Bezeichnung des Lebensmittels der Hinweis „aufgetaut“ hinzugefügt.
Müssen Lebensmittel unter besonderen Bedingungen aufbewahrt oder verwendet werden, muss dies ebenfalls gekennzeichnet sein. Damit eine angemessene Aufbewahrung auch nach dem Öffnen der Verpackung noch gewährleistet ist, müssen gegebenenfalls die Aufbewahrungsbedingungen und/oder der Verzehrzeitraum angegeben werden.
Auf gewissen Lebensmitteln muss auch eine Gebrauchsanweisung angebracht sein.
Lebensmittel, bei denen kein Haltbarkeitsdatum angegeben werden muss
Ein Mindesthaltbarkeitsdatum muss NICHT angegeben werden bei:
- frischem Obst und Gemüse (auch Kartoffeln), das nicht geschält, geschnitten oder auf ähnliche Weise behandelt worden ist; diese Ausnahmeregelung gilt nicht für Keime von Samen und ähnliche Erzeugnisse, wie Sprossen von Hülsenfrüchten;
- Wein, Likörwein, Schaumwein, aromatisiertem Wein und ähnlichen Erzeugnissen aus anderen Früchten als Weintrauben sowie aus Weintrauben oder Traubenmost gewonnenen Getränken des KN-Codes 2206 00;
- Getränken mit einem Alkoholgehalt von 10 oder mehr Volumenprozent;
- Backwaren, die normalerweise innerhalb von 24 Stunden nach der Herstellung verzehrt werden;
- Essig;
- Speisesalz;
- Zucker in fester Form;
- Zuckerwaren, die fast nur aus Zuckerarten mit Aromastoffen und/oder Farbstoffen bestehen;
- Kaugummi und ähnlichen Erzeugnissen zum Kauen.