Kennzeichnung von Eiern

Eier

Fristen

Alle Eier müssen spätestens 10 Tage nach dem Legedatum sortiert, gekennzeichnet, verpackt und die Verpackungen der Eier ebenfalls gekennzeichnet sein.

Bei Angabe der Bezeichnungen "Extra" oder "Extra frisch" müssen diese Schritte spätestens 4 Tage nach dem Legedatum abgeschlossen sein.

Informationen auf Transportverpackungen

Auf den Transportverpackungen muss Folgendes angegeben werden:

  • Name und Anschrift des Erzeugers,
  • Code des Erzeugers,
  • Anzahl der Eier und/oder ihr Gewicht,
  • Legedatum oder Legeperiode,
  • Versanddatum.

Diese Angaben müssen sowohl auf der Verpackung als auch auf den Begleitunterlagen vermerkt sein.

Kennzeichnung der Eier für eine grenzüberschreitende Lieferung

Die Eier müssen mit dem Erzeugercode gekennzeichnet sein, bevor sie die Produktionsstätte verlassen.

Kennzeichnung der Eier

Auf den Eiern müssen sich der Erzeugercode, der Ländercode und die Registrierungsnummer befinden.

Der Erzeugercode enthält je nach Haltungsform der Hühner folgende Zahlen:

  • 0: Bio-Produktion
  • 1: Freilandhaltung
  • 2: Bodenhaltung
  • 3: Käfighaltung

Kennzeichnung von Eiern der Klasse B:

  • Kreis mit einem Durchmesser von mindestens 12 mm um den Buchstaben "B" mit einer Mindesthöhe von 5 mm oder
  • auffälliger Farbpunkt mit einem minimalen Durchmesser von 5 mm.

Kennzeichnung der Verpackung

Auf der Verpackung müssen sich folgende Angaben befinden:

  • Code der Packstelle,
  • Güteklasse: „A“ oder „Kategorie A“ und ggf. die Angabe „frisch“,
  • Gewichtsklasse: XL, L, M, S
  • Mindesthaltbarkeitsdatum: spätestens 28 Tage nach dem Legedatum, spätestens 9 Tage nach dem Legedatum, wenn die Bezeichnung "Extra" angegeben ist.
  • Eine Empfehlung, die Eier nach dem Kauf gekühlt zu lagern,
  • Haltungsform: Eier aus Freilandhaltung, Eier aus Bodenhaltung, Eier aus Käfighaltung, „biologesch“ oder biologisch.

Die Bedeutung des Erzeugercodes ist auf der Außen- oder Innenseite der Verpackung erklärt.

Wenn sich Eier unterschiedlicher Größe in derselben Verpackung befinden, müssen das minimale Nettogewicht der Eier in Gramm und der Vermerk „Eier unterschiedlicher Größe“ auf der Außenseite der Verpackung angegeben werden.

Fütterungsart der Legehennen

Zur Fütterungsart der Legehennen müssen folgende Angaben gemacht werden:

  • Erwähnung von Getreide, wenn mindestens 60 % der Futterzusammensetzung aus Getreide besteht,
  • Erwähnung einer bestimmten Getreideart, wenn diese mindestens 30 % der Futterzusammensetzung ausmacht,
  • Erwähnung mehrerer Getreidearten, wenn jede mindestens 5 % der Futterzusammensetzung ausmacht.

Offenverkauf

Beim Offenverkauf muss Folgendes angegeben werden:

  • Güteklasse,
  • Gewichtsklasse,
  • Haltungsform,
  • Erklärung der Bedeutung des Erzeugercodes,
  • Mindesthaltbarkeitsdatum.

Industrieeier

Industrieeier werden in Containern verkauft, die mit einem Banner oder roter Kennzeichnung versehen werden, worauf sich folgende Angaben befinden müssen:

  • Name und Anschrift des versendenden Betreibers,
  • Name und Anschrift des empfangenden Betreibers,
  • der Hinweis „Industrieeier“ (Höhe der Buchstaben: 2 cm),
  • der Hinweis „ungeeignet für den menschlichen Verzehr“ (Höhe der Buchstaben: 8 mm).

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