Unverpackte Lebensmittel und Internethandel

Kennzeichnung von unverpackten Lebensmitteln

Lebensmittel, welche nicht verpackt angeboten werden oder erst am Verkaufsort auf Kundenwunsch verpackt werden, müssen folgende Kennzeichnung aufweisen:

  • die Verkaufsbezeichnung,
  • eine Liste der enthaltenen Allergene.

Kennzeichnung von im Internet verkauften Lebensmitteln

Für vorverpackte Lebensmittel, die im Internet angeboten werden, müssen folgende Angaben vor dem Verkaufsabschluss auf der entsprechenden Seite angegeben werden (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011:

  • die Verkaufsbezeichnung,
  • die Zutatenliste,
  • eine Liste der enthaltenen Allergene,
  • die Menge der verschiedenen Zutaten oder Zutatenkategorien,
  • der Nettoinhalt,
  • Vorgaben zur Aufbewahrung oder Verwendung (Gebrauchsanweisung),
  • der Name oder die Bezeichnung des Verkäufers sowie seine Adresse,
  • das Herkunftsland oder der Herkunftsort, soweit vorgesehen,
  • die Angabe der Nährwerte.

Das Mindesthaltbarkeitsdatum muss zum Zeitpunkt der Lieferung angegeben werden.

Für online angebotene lose Lebensmittel müssen folgende Informationen angegeben werden:

  • die Verkaufsbezeichnung,
  • eine Liste der enthaltenen  Allergene,
  • die Losnummer muss nicht angegeben werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum mit Monat und Tag angegeben wird.

Zum letzten Mal aktualisiert am