Kontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs

Für die Kontrolle von Lebensmitteln tierischen Ursprungs (Fleisch, Milch, Eier, Honig usw.) werden regelmäßige Inspektionen von den Veterinärbehörden durchgeführt. Im Fall von Schlachthöfen werden alle Tiere und alle Schlachtkörper einzeln geprüft. In diesen Betrieben findet eine permanente Kontrolle statt.

Je nach Anfälligkeit bestimmter Lebensmittel werden Überwachungspläne in Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Referenzlaboratorien erstellt.

Die Hauptpläne beschäftigen sich mit der Untersuchung auf:

  • Arzneimittelrückstände, Pestizide, anabole Substanzen und Schwermetalle,
  • Salmonellen,
  • Radioaktivität,
  • chemische, physikalische und mikrobiologische Veränderungen von Trinkwasser, etc.

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