Tierische Nebenprodukte

Unter tierischen Nebenprodukten versteht man ganze Tierkörper oder Teile davon, Erzeugnisse tierischen Ursprungs beziehungsweise andere von Tieren gewonnene Erzeugnisse, die nicht oder nicht mehr für den menschlichen Verzehr bestimmt sind, in Folge einer unumkehrbaren Entscheidung eines Wirtschaftsbeteiligten oder auf Grund der Gesetzgebung der europäischen Gemeinschaft.

Bei der Beseitigung der tierischen Nebenprodukte ist es wichtig, alle Maßnahmen zu ergreifen, um  etwaige Risiken für die menschliche, sowie die tierische Gesundheit und für die Umwelt zu beherrschen.

Die Verordnungen (EG) Nr. 1069/2009 und (EU) N° 142/2011 beinhalten Hygienevorschriften für den Umgang mit tierischen Nebenprodukten von der Entstehung bis zu deren Beseitigung. Diese beiden Verordnungen wurden in Luxemburg durch das Gesetz vom 19. Dezember 2014 umgesetzt (Loi du 19 décembre 2014 relative aux sous-produits animaux et produits dérivés non destinés à la consommation humaine).

Das Hauptziel dieser Hygienevorschriften ist der Schutz der menschlichen und der tierischen Gesundheit, der Schutz der Umwelt und der Schutz der Lebensmittel- sowie der Futtermittelkette.

Die tierischen Nebenprodukte werden in drei Kategorien eingeteilt, einerseits  gemäß ihrer Risiken der Übertragung tierischer oder auf den Menschen übertragbarer Krankheiten und andererseits gemäß ihrer Risiken für die Umwelt und werden dementsprechend verwendet oder beseitigt.

Das Material der Kategorie 1 kann grundsätzlich nur verbrannt werden, mit oder ohne Vorbehandlung.

Das Material der Kategorie 2 kann verbrannt, teilweise (nach Vorbehandlung) in Biogas- und Kompostierungsanlagen oder zur Herstellung von organischem Dünger verwendet werden.

Das Material der Kategorie 3 kann wie Kategorie 1- oder 2-Material und zur Herstellung von Futtermittelausgangsstoffen oder Heimtierfuttermitteln verwendet werden.

In Einzelfällen können tierische Nebenprodukte auch zu Forschungszwecken, zur Fütterung spezifischer Tierarten oder zur Herstellung technischer oder biologischer Substanzen genutzt werden. Tierische Nebenprodukte dürfen erst in den Verkehr gebracht und laut dem vorbestimmten Zweck verwendet werden,  wenn die vorgeschriebenen Verarbeitungsprozesse abgeschlossen sind.

Alle Betriebe, welche tierische Nebenprodukte verwenden, müssen bei den zuständigen Behörden registriert oder zugelassen sein. Die Liste der zugelassenen und registrierten Betriebe in Luxemburg und in Europa finden Sie hier im Anschluss.

Die Rückverfolgbarkeit der tierischen Nebenprodukte muss jederzeit, sowohl beim Einsammeln als auch beim Transport und der Verarbeitung, garantiert sein. Sie müssen gekennzeichnet und von Lebensmitteln getrennt sein. Jeder Transport wird von einen Handelsdokument begleitet, das Auskunft über deren Herkunft, die Bestimmung, die Kategorie und die Menge gibt.

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