Eine lückenlose Rückverfolgbarkeit bedeutet, dass der Weg eines Lebensmittels über sämtliche Produktionsetappen bis hin zu seinem Ursprung zurückverfolgt werden kann. Zu diesen Etappen gehören die Herstellung des Lebensmittels auf dem Bauernhof, die Lagerung, der Transport, der Verkauf (im Supermarkt, in Restaurants, in Kantinen etc.), die Lieferung und der Import.
Sämtliche Lebensmittel, jedoch auch Tierfuttermittel und Tiere, die zur Herstellung von Lebensmitteln gebraucht werden, müssen bis zu ihrem Ursprung rückverfolgt werden können.
Stellt ein Lebensmittel eine Gefahr für die öffentliche Gesundheit dar, ermöglicht eine lückenlose Rückverfolgbarkeit seine rechtzeitige Entfernung aus den Verkaufsregalen (Zurückziehen) oder, falls das Produkt schon beim Verbraucher angekommen ist, seinen Rückruf. Dieser erfolgt durch eine Pressemitteilung der zuständigen Behörden.
Die mit dem Zurückziehen oder dem Rückruf beauftragten Beamten erhalten u.a. wichtige Informationen darüber, welcher Betrieb zuletzt die Ware geliefert hat, bzw. welcher Betrieb zuletzt beliefert wurde. Auch die Ursachen der Gesundheitsgefahr lassen sich durch das System der Rückverfolgbarkeit dem betroffenen Produkt zuordnen und ermöglichen so das Ergreifen von Behebungsmaßnahmen.
Die Verantwortung für die Rückverfolgbarkeit liegt bei jedem, bei dem das Lebensmittel eine Etappe der Lebensmittelkette durchlaufen hat, angefangen beim Bauern über den Lebensmittelhersteller bis hin zum Supermarkt, der es an den Endverbraucher verkauft. Ermöglicht wird die Rückverfolgbarkeit durch präzise Aufzeichnungen. Jeder muss wissen, von wem er welches Produkt zu welchem Zeitpunkt erhalten hat und an wen er welches Produkt zu welchem Zeitpunkt geliefert hat. Diese Unterlagen unterliegen außerdem den offiziellen Kontrollen. Um die Rückverfolgbarkeit gewährleisten zu können, muss das Lebensmittel gekennzeichnet sein. Dadurch kann es später identifiziert werden.
Luxemburg hat eine nationale Kontaktstelle für das Frühwarnsystem (Rapid Alert System for Food and Feed - RASFF). Warnmeldungen werden über eine elektronische Plattform von der Kommission an alle Kontaktstellen der Europäischen Union versendet. Die luxemburgische Kontaktstelle empfängt alle Meldungen und wertet sie aus, bevor sie Benachrichtigungen an jene Behörden schickt, die für die amtliche Lebensmittelüberwachung in Luxemburg zuständig sind. Jede Verwaltung führt eine weitere Beurteilung der Warnung durch und entscheidet über die weitere Vorgehensweise. Die nationale Kontaktstelle wird von den Verwaltungen informiert und sendet die Information weiter an die Kommission.