Europäische Förderungen

Die europäischen Gesetzgeber haben 2014 neue Rahmenbedingungen für die europäische Politik der Absatzförderung für landwirtschaftliche Erzeugnisse erlassen. Die neue Verordnung trat am 1. Dezember 2015 in Kraft und erste Aufrufe zur Einreichung von Vorschlägen wurden seitdem veröffentlicht. Dieses überarbeitete System der Kofinanzierung von Werbemaßnahmen zur Förderung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen sieht Folgendes vor:

  • eine europäische Kofinanzierungshöhe von 70 bis maximal 80 % bei den geplanten Werbemassnahmen,
  • die Angabe der Herkunft und Marken unter genau definierten Bedingungen,
  • das Einreichen von Vorschlägen durch branchenübergreifende oder Produzentenorganisationen,
  • Programme, an denen sich mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligen, sowie
  • die Absatzförderungen in Drittländern.

Die Programme sind hauptsächlich auf Werbemaßnahmen ausgerichtet, an welchen sich mehrere Mitgliedstaaten und/oder mehrere Wirtschaftsakteure beteiligen. Voraussetzung ist auch das Vorhandensein eines bestimmten Mindestbudgets zwecks Sicherstellung der Visibilität und des Impakts der Kampagne.

Die Prioritäten und Förderkriterien und die Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen auf Basis dieses Programms werden jedes Jahr in einem Arbeitsprogramm auf der Internetseite der Europäischen Kommission veröffentlicht. Sie beschreiben die verschiedenen verfügbaren Finanzierungsmechanismen und die zu befolgenden Verfahren. Vorschläge werden von der Exekutivagentur für Verbraucher, Gesundheit, Landwirtschaft und Lebensmittel (CHAFEA) begleitet und von externen Sachverständigen überprüft. 

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