Nationale Förderungen

Das Agrargesetz sieht finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für die Teilnahme an Qualitätsprogrammen vor. Diese befolgen das Ziel, einen finanziellen Anreiz für den weiteren Ausbau der Label hinsichtlich Qualität und Nachhaltigkeit zu stellen und sind an das zukünftige Anerkennungsverfahren der Labels gekoppelt (siehe Rubrik Anerkannte Label).

Beihilfen sind vorgesehen für den Bereich der Kontrollkosten, sowie eine Kofinanzierung von Werbe- und Kommunikationsmaßnahmen. Förderfähig sind auch Marktstudien oder Studien hinsichtlich der Produktkonzeption und –beschaffenheit, sowie Massnahmen hinsichtlich der Eintragung von Produkten als europäische Herkunftsbezeichnungen (g.g.A., g.U, g.t.S.).

Auch gibt es weitere Begleitmaßnahmen, wie beispielsweise Investitionsbeihilfen für qualitäts- und umweltverbessernde Maßnahmen oder Einrichtungen, sowie die staatlich geförderten landwirtschaftlichen Beratungsaktivitäten, welche ebenfalls auf diese Ziele ausgerichtet sind.

Weitere Details finden Sie an dieser Stelle nach der Veröffentlichung der entsprechenden Gesetzestexte.

Zum letzten Mal aktualisiert am