Die Düngungsanweisungen in der Landwirtschaft, im Gartenbau und im Weinbau gestalten sich nach den Richtlinien der Landschaftspflegeprämie und der Nitratrichtlinie und verstehen sich als maximal zulässige Düngungsmengen.
Die P-K-Mg-Düngung richtet sich nach den Ergebnissen der Bodenuntersuchung und den abgeleiteten Gehaltsklassen.
Informationen zur Grunddüngung im Ackerbau, Dauergrünland und Gartenbau können dem Dokument 'Gehaltsklassen-Düngung' entnommen werden.
Die Stickstoffdüngung wird durch die Nitratrichtlinie bestimmt.