Abgabe und Annahme von organischen Düngemitteln

Hofdünger Abnahme Vertrag

Luxemburg ist bekanntlich im Rahmen der Nitratrichtlinie integral als sensibles Gebiet eingestuft und somit gilt für den einzelnen Schlag eine Obergrenze von 170 kg pro ha organischem Stickstoff pro Jahr.

Die produzierten organischen Mengen auf dem Betrieb werden im zentralen Informationssystem des Ministeriums informatisch auf die Flächen des Betriebs zwecks Kontrolle der Obergrenze aufgeteilt.

Beim Import und/oder Export müssen diese Frachten zusätzlich zu gebucht, respektive abgebucht werden.

Genehmigung durch die Ackerbauverwaltung (ASTA)

Gemäß Artikel 9 der abgeänderten nationalen Nitratverordnung müssen Importe/Exporte von organischen Düngemitteln vor der Ausbringung bei der zuständigen Dienststelle der ASTA zwecks Genehmigung eingereicht werden.

Folgende Dokumente müssen in dem Fall eingereicht werden:

Zudem gilt zusätzlich die Verpflichtung des Einreichens eines Verteilerplans.

An der Landschaftspflegeprämie teilnehmende Betriebe sind von dieser Verpflichtung entbunden falls der Import ausschliesslich landwirtschaftliche organische Düngemittel betrifft.

Beim Import von Organik aus dem Ausland gelten zudem die Bestimmungen des Gesetzes vom 19.12.2014 (sous-produits animaux et produits dérivés non destinés à la consommation humaine). Da für Importeure von solchen Stoffen eine notwendige jährliche Genehmigung seitens der Veterinärverwaltung erforderlich ist, können solche Verträge maximal für die Dauer von einem Jahr abgeschlossen werden.

Bei Import von nicht-landwirtschaftlichen organischen Düngemitteln (Kompost, Trester,...) muss jeweils ein zusätzlicher Verteilerplan der betroffenen Schläge miteingereicht werden (Schlag-Nr, FLIK-Nr, Schlaggrösse, Kultur, Ausbringungsmenge, Ausbringungszeitpunkt).

 

Sonderfall Klärschamm

Der Einsatz von Klärschlamm ist unter Auflagen auf landwirtschaftlichen Flächen möglich.

Neben der nationalen Klärschlammverordnung gelten zusätzliche Einschränkungen bei Teilnahme an der Landschaftspflegeprämie sowie an diversen Agrar-Umwelt-Klimaprogrammen (Extensivierung von Grünland, Verringerung der Stickstoffdüngung).

Untersuchungen des Bodens auf Schwermetalle sind Teil der Verpflichtungen.  In der Regel werden die Anträge von Landwirten durch spezialisierte Büros im Auftrag von Kläranlagenbetreibern durchgeführt und ebenfalls zwecks Genehmigung eingereicht.

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