Pflanzenschutzmittel

Als Pflanzenschutzmittel gelten im Allgemeinen alle Mittel, deren Einsatz dem Schutz von Pflanzen und Erntegütern oder der Unkrautbekämpfung dient. Wachstumsregler wie Reifebeschleuniger oder Keimhemmungsmittel gelten ebenfalls als Pflanzenschutzmittel, Algenbekämpfungsmittel in der Regel jedoch nicht. Eine genaue Definition der Pflanzenschutzmittel findet man in der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009.

Für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist der Minister für Landwirtschaft und Weinbau zuständig.

Zulassungsanträge sind an den Pflanzenschutzdienst der ASTA zu richten.

Das Verzeichnis aller in Luxemburg zugelassenen Pflanzenschutzmittel ist online einsehbar.

Nur die dort gelisteten Pflanzenschutzmittel dürfen in Luxemburg in Verkehr gebracht und angewendet werden.

Jedes Pflanzenschutzmittel beinhaltet einen oder mehrere Wirkstoffe. Sie verleihen den Mitteln ihre schützende Funktion, indem sie Pflanzenschädlinge und Unkräuter abtöten oder deren Aufkommen hemmen.

Nur die in der Europäischen Union zugelassenen Wirkstoffe dürfen in Pflanzenschutzmitteln verwendet werden.

 

Die Wörter „Pflanzenschutzmittel“ und „Pestizid“ werden oft synonym verwendet. Fachlich ist dies jedoch nicht korrekt, da der Begriff „Pestizid“ nicht nur die Pflanzenschutzmittel, sondern auch die Biozide umfasst. Letztere sind Mittel, die nicht zum Zwecke des Pflanzenschutzes eingesetzt werden, wie zum Beispiel Desinfektionsmittel oder fäulnishemmende Fassadenanstriche.

Biozide unterliegen anderen nationalen und europäischen Vorschriften als Pflanzenschutzmittel. Weiterführende Informationen zum Thema Biozide finden Sie auf dem Portail de l'environnement.

Nützlinge gelten nicht als Pflanzenschutzmittel, bedürfen in Luxemburg daher momentan keiner Zulassung und sind frei verkäuflich.

Die Einfuhr und Freisetzung nicht heimischer Tier- und Pflanzenarten sind jedoch gesetzlich geregelt und bedürfen der Genehmigung des Ministers für Umwelt.

Aktionsplan zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel

Die nationale Politik bezüglich des Einsatzes der Pflanzenschutzmittel wird im Aktionsplan zur Reduktion der Pflanzenschutzmittel beschrieben. Dieser wurde im Dezember 2017 verabschiedet.

Wichtige Ziele des Aktionsplans sind:

  • die allgemeine Reduktion der Risiken für Mensch und Umwelt
  • detailliertere Erhebungen zu Verkauf und Anwendung von Pflanzenschutzmittel
  • die Einschränkung der Anzahl von Pflanzenschutzmitteln für den Hobbybereich
  • der Gewässer- und Bestäuberschutz
  • die Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln mit „big movers“-Wirkstoffen um 30 % bis zum Jahr 2025
  • die Reduktion der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln um 50 % bis zum Jahr 2030.

Zusätzlich sieht der Aktionsplan die Umsetzung von 25 themenspezifischen Maßnahmen vor. Diese betreffen zum Beispiel den Schutz der Anwender und Anrainer, den Ausbau der Biolandwirtschaft oder den Verzicht auf die Anwendung von Glyphosat.

Glyphosat

Der Pflanzenschutzmittelwirkstoff Glyphosat ist auf EU-Ebene genehmigt. Mengenmäßig ist Glyphosat einer der am meist eingesetzten Wirkstoffe in der luxemburgischen Landwirtschaft. Er kommt bei unterschiedlichen Arbeitsgängen zur Anwendung, etwa bei der Stoppelbearbeitung und Saatbettbereitung im Ackerbau oder Unterstockpflege im Weinbau. Der herbizide Wirkstoff wird ebenfalls von Privatleuten im Hausgarten genutzt.

Wie im Koalitionsvertrag 2018-2023 beschrieben, hat die luxemburgische Regierung auf nationaler Ebene beschlossen, den Einsatz von Glyphosat bis zum 31. Dezember 2020 landesweit zu beenden. Zum Erreichen dieses Zieles wurden mehrere begleitende Maßnahmen getroffen:

  • im Forschungsprojekt ANGEL werden mögliche Alternativen zum Glyphosat-Einsatz in der Landwirtschaft unter Praxisbedingungen geprüft und bewertet
  • Lösungsansätze zur allgemeinen Reduzierung vom Herbizideinsatz werden im Projekt Digital Pilot Farms erarbeitet
  • bei freiwilligem Verzicht auf glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel werden Landwirte im Kulturjahr 2019/2020 im Rahmen der Landschaftspflegeprämie entschädigt; ausserdem bedingt die Teilnahme an verschiedenen Agrar-Klima-Umwelt Maßnahmen indirekt den Verzicht auf den Einsatz von Glyphosat.

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